Hausverlosung – Anklage wegen Betrugsverdacht

Heute muss ich wieder Mal auf die Hausverlosung in Baldheim zurück kommen. Diese Art Artikel veröffentliche ich zwar seit meiner kürzlich durchgeführten Themenfokussierung nicht mehr auf meinen Blog. Da hier jedoch viele Leser das Thema Hausverlosung in der Vergangenheit verfolgt haben, möchte ich über die neueste Entwicklung kurz kommentieren.

Wieder einmal bin ich durch einen Kommentar bei einem anderen Artikel meines Blogs darauf aufmerksam geworden. Am 15. März wird die Anklage gegen den Veranstalter der Hausverlosung in Baldheim eröffnet. Und zwar wird wegen Betrugsversuchs ermittelt.

So soll er trotz Verbots bis zu 18.294 Lose verkauft haben und bisher weder das Haus verlost noch die Einzahlungen Rückgängig gemacht haben. Eine Tatsache, die ich auch schon mehrfach hier angesprochen hatte.

Scheinbar möchte der Veranstalter die Hausverlosung mit allen Mitteln bis zum Ende durch ziehen. Hierzu hat er die Spieregeln bereits mehrfach einseitig geändert und war sogar umgezogen, um einen anderen Gerichtsstand nutzen zu können.

In einem Artikel der „merkur online“ äußert sich der Veranstalter auch hierzu. Eine Rücküberweisung der Beträge würde pro Person ca. 5,-€ kosten. Ihm würden dadurch Kosten in Höhe von bis 150.000,-€ entstehen. Das mag ja durchaus sein. Ich persönlich wäre auch damit zufrieden, wenn er „nur“ 14,-€ wieder zurück überweist.

Aber da ist er lieber dickköpfig und versucht bei jeder Gelegenheit darzustellen, dass er eigentlich im Recht ist und das die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland dem EU Recht wieder spricht. Auf seinem eigenen Blog kann man hier viele „interessante“ Artikel lesen.

Auch zu der neuesten Anklage ist dort ein Artikel zu finden, in dem er sich zuversichtlich zeigt, dass er weiterhin im Recht ist.

Trotzdem gibt es bis heute keinerlei Aussage zu einem möglichen Ende dieser Hausverlosung. Mittlerweile müsste doch eigentlich klar sein, dass die 48.000 notwendigen Teilnehmer wohl nie erreicht werden. Immerhin zieht sich das Glückspiel – ich meine natürlich das Geschicklichkeitsspiel – schon über ein Jahr hin.

Auch wenn ich persönlich immer noch nicht von einem bewussten Betrug ausgehe, muss ich nun aber langsam doch von einer dummköpfigen Ignoranz ausgehen. Man darf gespannt sein, was bei dem Verfahren heraus kommt.

Weitere Infos findet man auch hier:

merkur-online

sueddeutsche

One comment

  1. Baldham-Teilnehmer

    Jetzt ist es amtlich:
    Münchner Landgericht verurteilt Stiny wegen unerlaubten Glückspiels und Betrugs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
    Quelle:
    http://www.abendzeitung.de/muenchen/175826

    Wermutstropfen für die Teilnehmer: Sollte das Urteil gegen Stiny rechtskräftig werden, gehen die meisten Mitspieler leer aus. Von den bereits eingenommen 405000 Euro hat Stiny fast alles verbraucht. Nur 50000 Euro konnten die Ermittler sicherstellen. „Das ist die klassische Betrugsvariante“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll.

    Auf der Webseite http://www.winyourhome.de steht aktuell folgendes zu lesen:
    -Liebe Teilnehmer-
    Aufgrund einer Entscheidung des LG München vom 29.3.2010
    ist mir untersagt das Hausgewinnspiel fortzuführen.
    Daher ist bis auf weiteres weder eine Neuanmeldung noch eine Spielteilnahme möglich !
    Ich werde voraussichtlich gegen die aus meiner Sicht falsche Entscheidung Rechtsmittel einlegen und Sie zu gegebener Zeit informieren.
    Ich bedauere dies sehr.
    Mit freundlichen Grüßen
    Volker Stiny

    Naja, selbst aufgrund der Umstände mit der Umgestaltung des Spiels und bei nicht kostenbewußter Durchführung desselben kommen da keine Unkosten in Höhe von 350000,- Euro innerhalb von eineinviertiel Jahren zusammen. Da hat er sehr wahrscheinlich sehr viel von den Einnahmen zur Seite geschafft.
    Spricht nicht für seriöse Absichten, wie auch seine Aktion von Mitte Februar, als er seine Teilnahmebedingungen erneut einseitig änderte und die Annahme von Teilnehmern auf unbestimmt verlängerte, obwohl die Annahme schon längst abgeschlossen und das Finale durchführt hätte werden müssen.

    Urteil ist meiner Meinung nach gerecht.
    Momentan kann man ja nur mit einer Erstattung von etwa 1/10 seines Einsatzes rechnen. Wenn er aber das Haus auf konventionelle Weise verkauft (Marktwert ca. 350000,- Euro, siehe auch Kommentar von zuseher unter https://www.juergenstechnikwelt.de/allgemein/hausverlosung-in-baldham-vor-neustart-stiny-versendet-rundmail/),
    dann bekommt jeder Teilnehmer seinen Einsatz wieder. Theoretisch.

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