Abwrackprämie – Änderung der Antragsregeln ?

In den verschiedensten Medien wurde bereits darüber berichtet, dass man über eine Änderung bei der Abwrackprämie nachdenkt. Angestoßen wurde die Diskussion u.a. von dem SPD-Politiker, Thomas Oppermann. So soll es demnächst möglich sein, den Antrag bereits auf Basis des Kaufvertrags zu stellen. Bisher kann man einen Antrag nur stellen, wenn der neue Wagen bereits zugelassen ist. Hierdurch entsteht aber aktuell sowohl bei Käufern als auch bei Händlern eine große Unsicherheit. Die eigentliche Zahlung soll weiterhin erst dann erfolgen, wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind. Also erst, wenn der Wagen tatsächliche zugelassen ist.

Was ist, wenn der Prämientopf bereits erschöpft ist, wenn das neue Auto kommt. Bei einigen Fahrzeugen gibt es schon wieder mehrere Wochen Lieferzeit. Auch die Händler haben Angst, dass sie evtl. auf ihren Verträgen sitzen bleiben, da viele Käufer die Abwrackprämie einkalkuliert haben. Das Problem hatte ich bereits in einem meiner letzten Beiträge erläutert.

Offiziell ist aber scheinbar noch nichts entschieden. Auf der BAFA Homepage findet man aktuell noch keine Hinweise. Auch in den FAQs, die seit einiger Zeit zu Verfügung gestellt werden, kann man zu dieser möglichen Neuregelung noch nichts finden. Hoffentlich einigt man sich bald auf eine solche Regelung, damit man weiß, wo man dran ist.

Ich verstehe auch nicht, warum man nicht zusätzlich eine Frist für die Antragstellung einbaut. Man könnte doch z.B. bei der Unterschreitung einer Grenze für noch offene Anträge (z.B. 1.000) eine Antragsfrist von 1-2 Wochen setzen. Zusätzlich zu dieser Frist sollte dann auch zugesichert werden, dass alle Anträge, die in diesem Zeitraum gestellt werden, auch berücksichtigt werden. Egal, welches Volumen tatsächlich aufgebraucht wurde. Nur durch eine solche Maßnahme kann man meiner Meinung nach eine gewisse Sicherheit für den Käufer eines Neuwagens bieten. Denn auch wenn man den Antrag vielleicht zukünftig bereits mit dem Nachweis des Autokauf stellen kann, ist man immer noch nicht sicher tatsächlich die 2.500 € zu erhalten. Je weniger Budget noch zu Verfügung steht desto eher wird es zu einem „Glücksspiel“.

3 comments

  1. Diese Idee, bereits mit dem Kaufvertrag die Prämie zu beantragen schlägt alle bisherigen Argumente über die Durchführung.

    1. Stellt euch vor, morgen rennen alle ins Autohaus, da nun die Panik noch größer wird, ein anderer könnte schneller sein. Das BAFA würde innerhalb weniger Tage regelrecht überschüttet mit Anträgen. Die Sicherheit beim Kunden wäre noch geringer als Sie jetzt schon ist.

    2. Ich kauf mir also ein Auto, dass in 3 Monaten geliefert wird. Mit dem Kaufvertrag und dem Verschrottungsnachweis beantrage ich die Prämie.
    Und was mach ich in der Zwischenzeit? Zu fuß von Dortmund nach Essen, oder wohin auch immer?

    Mit dieser Idee ist niemandem geholfen. Im Gegenteil.

  2. Hallo Kaufwillige,

    ich habe bereits am 27.01.09 bei den autorisierten
    Bundesministerin den Antrag gestellt, die Bewilligung
    der Abwrackprämie nach Vorlage eines Kaufvertrages für
    einen Neuwagen und den Nachweis, dass ein Fahrzeug“ nach den Bafa-Richtlinien zur Verschrottung gegeben
    wird (Kopie des Kraftfahrzeugbriefes zum Nachweis des
    berechtigten Halters.
    Damit hätte der Kaufwillige die Sicherheit, dass ab
    Kaufdatum des Neufahrzeugs auch die Prämie gesichert
    ist, die ja sowie so erst nach Vorlage der Verschrottung
    ausgezahlt wird.
    Durch die jetzt provozierten Lieferzeiten ist eine
    solche Neuregelung unerlässlich ( warum macht VW bei
    diesem BOOM Kurzarbeit bzw. schließt die Produktion,
    obwohl kein POLO oder FOX mehr bestellt werden kann ?)

    Ich sehe in Kürze in der Schlagzeile eines Massenblattes
    “ Hartz IV – Käufer “ oder Kleinrentner kamen zu spät “
    Neuzulassung und Verschrottungsbestätigung kamen
    zu spät bei der Bafa an, die Aktion war überbucht,
    der Klient erhält keine 2.500,– €

  3. Gedanken Blogger

    In der Tat sollte sich die Regierung überlegen, ob die aktuelle Regelung nicht optimiert werden sollte. Aber wie so häufig, wird erstmal schnell etwas umgesetzt, ohne dass man über alle Varianten und Fallstricke ausreichend nachgedacht hat.

    Das mit der Kurzarbeit bei VW ist (leider) sehr einfach zu erklären. Ausgerechnet die Fahrzeuge Polo und Fox, die kaum noch zu bekommen sind, werden nicht in Deutschland produziert. Ab 1. März soll aber wieder voll gearbeitet werden.

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