Offizielle Bekanntgabe zur Reservierung der Abwrackprämie

Seit heute ist nun die Änderung zur Regelung der Abwrackprämie auf der Internetseite der BAFA zu finden. Ab dem 30. März werden neue Anträge zu Verfügung gestellt. Nur mit diesen neuen Anträgen ist dann eine Reservierung der Abwrackprämie möglich.

Mit dem Nachweis eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags kann man dann „einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren“. Die Auszahlung erfolgt dann nach Verschrottung des Altautos und der Zulassung des Neuwagens.

Etwas irritierend finde ich allerdings die folgenden Absätze aus der Info (!UPDATE unten beachten):

Die Antragstellung ist ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ab 30. März 2009 bereitgestellten neuen Antragsformulars möglich.

Jede andere Form der Antragstellung ist ausgeschlossen, d. h. Anträge, die z. B. vor dem 30. März 2009 eingereicht werden, können nicht bearbeitet und müssen zurückgeschickt werden.

Heißt das nun, dass aktuell gar keine Anträge gestellt werden dürfen ? Was aber ist mit den Antragsberechtigten, deren Auto vielleicht doch direkt verfügbar ist. Warum sollten diejenigen keinen Antrag stellen können ?

Oder ist vielleicht gemeint, dass man die neuen Antragsformulare, die demnächst zu Verfügung gestellt werden, nicht vor dem 30. März verwendet werden dürfen ?

Ich liebe so eindeutige Formulierungen.Vielleicht wird ja nach dieser Presseinfo möglichst zeitnah die Infoseite der BAFA entsprechend überarbeitet. Wenn tatsächlich keine Anträge mehr gestellt werden können, sollte das aktuelle Formular vielleicht auch entfernt werden.

Wie sag ich immer so schön – „warum einfach, wenn es auch kompliziert geht“. Mal sehen was die Zahlen der gestellten Anträge in den nächsten Tagen aussagen. Eigentlich würde ich davon ausgehen, dass die durchschnittliche Anzahl der eingehenden Anträge  bis zum 30. März sinken müsste.

Wie versprochen werde ich hier natürlich am Ball bleiben und spätesten am Freitag wieder meine Zahlenstatistik und die Kalkulation der Reichweite des Fördermitteltopfes bekannt geben (sofern das im Moment überhaupt abschätzbar ist)

UPDATE 11.03.09

Die BAFA hat schnell reagiert und die missverständliche Formulierung geändert. Wahrscheinlich haben sich zu viele Antragsteller beschwert (oder sie lesen meinen Blog ;-)). Jedenfalls ist nun klar, dass bis zum 29.03. Anträge noch nach der bisherigen Regelung stellen dürfen. Wer also in diesen Tagen sein Auto zulässt, kann auch direkt den antsprechenden Antrag stellen. Ab 30.03. kann dann nur noch der neue „Reservierungsantrag“ gestellt werden. Dieser neue Antrag darf nicht vor dem 30.03. genutzt werden (den gibt es meines Wissen auch noch nicht). Sollten diese neue „Reservierungsanträge“ vor dem 30.03. einfereicht werden, erhält man diese wieder zurück. Schön, dass so schnell wieder Klarheit gesorgt wurde.

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