Fremde Inhalte auf der eigenen Webseite prüfen

Gestern hatte ich bei golem.de über das Urteil des BGH gegen den Seitenbetreiber von chefkoch.de gelesen. Der Betreiber der Seite „Marions Kochbuch“ hatte den Betreiber der Seite „chefkoch.de“ wegen widerrechtlicher Nutzung von Fotos verklagt.

Abmahnung dieser Form werden wohl gerne von Folkert Knieper, dem Betreiber von „Marions Kochbuch“ getätigt. In diesem Fall hat er das entsprechende Verfahren auch gewonnen.

Bei chefkoch.de kann man wohl Rezepte einstellen und auch Fotos hoch laden. Hierbei sind scheinbar Fotos von „Marions Kochbuch“ verwendet worden. Das Gericht hat nun klar gestellt, dass es nicht ausreicht, in seinen Seitenbedingungen darauf hinzuweisen, dass nur Texte und Fotos hoch geladen werden dürfen, an denen man das Recht besitzt.

Die Erklärung des Gerichts beruht unter anderem darauf, dass von Benutzern bereitgestellte Texte und Bilder so behandelt werden, als wenn der Betreiber sie selbst eingestellt hätte.

Die Aufgabe eines Seitenbetreibers ist es also, immer zu prüfen, ob z.B. die Rechte von Bildern bei demjenigen liegen, der sie hoch lädt. Der spezielle Fall ist zwar noch etwas besonders gelagert, da chefkoch.de die Rezepte überarbeiten darf und sich u.a. das Recht nimmt, die hoch geladenen Infos weiter verbreiten zu können. Er macht sich also die Informationen zu Eigen und muss sie entsprechend verantworten.

Der Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, die Inhalte der eigenen Webseiten genauestens zu prüfen. Insbesondere, wenn Benutzer diese Seiten mit eigenen Infos „verändern“ können. Ein Grund, warum ich möglichst alle Kommentare zeitnah lese und ggf. eingetragene Links entferne oder auch Textpassagen streiche.

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