Halbherzige Waffenrechtsänderungen

In der Regierung scheint man sich auf Maßnahmen zur Änderung des Waffengesetz geeinigt zu haben. Nach dem Fall „Winnenden“ sollte hiermit eine Maßnahme zur Verhinderung von ähnlichen Amokläufen umgesetzt werden.

Wieder einmal beweisen die Politiker keinen Mut, wirklich strenge Regelungen durchzusetzen. So sollen Waffen zuküftig in biometrisch verriegelten Schränken aufbewahrt werden. Außerdem sind Kontrollen geplant und das Mindestalter für für das Üben mit großkalibrigen Sportwaffen soll auf 18 Jahre angehoben werden.

Auch ein nationales Waffenregister und eine Amnestie für illegalen Waffenbesitz soll zeitlich begrenzt umgesetzt werden.

Zusätzlich sollen auch Paintball- und Laserpoint-Spiele verboten werden. Welchen Sinn das haben soll, kann man nicht wirklich nachvollziehen. Auch wenn ich persönlich nichts dagegen habe, diese idiotischen Spiele zu verbieten, frage ich mich doch, welchen Nutzen das im Gesichtspunkt von Amokläufen haben sollen.

Sind es nicht eher die  ruhigen und Unauffälligen, die irgendwann ausrasten? Wahrscheinlich wäre so ein Spiel für denjenigen sogar sinnvoller gewesen, seinen Aggressionen spielerisch auszutoben.

Statt ein Verbot für die Aufbewahrung von Waffen ausserhalb der Schießsportstätten einzuführen, versucht man wieder ein paar Minimalaktionen durchzuführen. Nach dem Motto – wir haben doch etwas getan.

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One comment

  1. Welchen zusätzlichen Schutz bietet uns Bürgern der Verbot von Paintball-Spielen? Was ist an dem Spiel „menschenverachtend“,wenn keinem Teilnehmer Schaden zugefügt wird und die Teilnahme daran freiwillig ist? Soll hier nur bei Gutmenschen um Wählerstimmen gebuhlt werden? Oder fühlt sich hier eine Regierung durch seine potenziell „sozial unruhigen“ Bürger bedroht und möchte sie demzufolge am Erwerb von Waffen und Kriegstaktiken (durch Paintball) hindern?

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