In unserem lokalen „Extra Blatt“ habe ich einen interessanten Artikel bzgl. einer Änderung im Versicherungsvertragsgesetz gelesen. Diese Änderung gilt für Neuverträge bereits ab letztem Jahr. Nun gilt sie auch für Altverträge. Es betrifft das Thema „grobe Fahrlässigkeit„. In der Vergangenheit konnte man davon ausgehen, dass man bei grober Fahrlässigkeit keinen Cent von der Versicherung erhält. Nun muß die Versicherung immer für einen Teil des Schadens aufkommen. Die höhe der Schadenskürzung ist vom Grad der Verschuldung abhängig. Leider gibt es hierfür aber keine festen Definitionen, so dass man sich wahrscheinlich – je nach Schadenhöhe – mit der Versicherung streiten wird. Nur bei absichtlich verschuldeten Unfällen muß die Versicherung auch weiterhin nicht zahlen. Meist wird dieses neue Recht bei Autoversicherungen von Interesse sein. Aber auch bei Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen wird der Versicherungsnehmer nun besser gestellt.