Kaum zu glauben, aber nun scheint die Hausverlosung von Herrn Stiny tatsächlich weiter zu gehen. Auf der Internetseite winyourhome.de kann man sich nun wieder anmelden. Unter „Aktuelles“ findet man auch einen Hinweis auf die Weiterführung des Spiels. Eine offizielle Mailmitteilung an alle bisherigen Teilnehmer hat es scheinbar noch nicht gegeben. In einem Kommentar eines anderen Artikels auf meinem Blog wurde aber davon berichtet, dass nun auch noch offene Anmeldebestätigungen versendet wurden.
Das Gewinnspiel wird jetzt als komplettes Quizspiel durchgeführt. Die letzten 120 Teilnehmer werden dabei, wie bisher geplant, über ein Online Spiel ermittelt. Für die 120 Final-Teilnehmer, die mittels Online Quiz ermittelt werden, wird dann ein Quiz in Berlin durchgeführt. Die Anreise zu dieser Endauscheidung bzw. Preisverteilung von den 100 Preisen wird von Hr. Stiny übernommen (Bahnticket 2. Klasse).
Interessant ist auch, dass Herr Stiny seinen Wohnsitz nach Berlin verlegt hat. Scheinbar hat es mit den bayerischen Gerichten zu viele Probleme gegeben. Durch seine Wohnsitzverlegung ist nun Berlin zuständig. Sein Rechtsanwalt hat scheinbar mit den Gerichten in Berlin ein Gewinnspielverfahren abgestimmt,so dass keine weiteren Probleme zu befürchten sind.
Das Finale ist für Herbst vorgesehen. Innerhalb von ca. 90 Tagen sollen nun möglichst die 48.000 benötigten Teilnehmer zusammen kommen. Sollte dies nicht funktionieren, wird das Online Spiel nochmals um 60 Tage verlängert. Aktuell sind ca. 21.000 Teilnehmer registriert. In mehreren Quizrunden kann man dann dem Finale näher kommen. Die Zeit zur Beantwortung der Fragen wird sich von Runde zu Runde verkürzen. Ich bin gespannt, wie es nun mit der Verlosung weiter geht.
(siehe auch Artikel im Merkur-Online)
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Ich bin ja echt mal gespannt wie die Sache ausgeht.
Kann es rechtens sein, dass die Anmeldungen zum zuerst konzepierten und dann untersagten Quizzspiel ohne Zustimmung der Mitspieler von Herrn Stiny automatisch für das neue Spielkonzept übernommen werden dürfen? Dass die Hausverlosung jetzt unter stark veränderten Bedingungen weitergeht, hätte Herr S. zumindest per Mail an die „alten“ Mitspieler mitteilen müssen, oder? Stattdessen hat er in seine neuen Bedingungen ein Zeitlimit für die Teilnahme an der ersten Spielrunde von 2 Wochen gesetzt:
… Die Teilnehmer müssen an dem Quiz-Spiel zur Qualifizierung für die Finalrunde innerhalb von 2 Wochen teilnehmen. Sollte die Spielteilnahme nicht innerhalb von 2 Wochen erfolgt sein, wird die teilnehmende Person nach einer Aufforderung und einer weiteren Frist von 8 Tagen, gelöscht. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr erfolgt nicht. …
Toller Trick, oder? Er scheint jetzt darauf zu hoffen, dass einige (oder viele) seiner „Altanmeldungen“ vom Neustart nichts oder zu spät erfahren – fertig!
Jetzt ist es höchste Zeit für einen organisierten Widerspruch!
Hallo Herr Stiny,
ich hätte gerne die Telefonnumme des Anwaltes, denn ich glaube nicht an die Richtigkeit des Quizes!
mfg
Webby
Naja es gbit seriöse Anbieter und auch Schlitzohren.
In welche Kategorie man den Anbieter einsetzen soll das will ich nicht beürteilen und anderen Usern überlassen.
Gruss hans
Ich war ebenfalls so dämlich, Stiny 19,- zu überweisen. Allerdings mehr aus Interesse an der Art der Durchführung als aus Gewinnerzielungsabsicht, da ich ebenfalls eine Immobilie verkaufen möchte und mich interessiert hat, inwieweit die Idee funktioniert. Allerdings habe ich noch am gleichen Tag der Überweisung per email um Rücküberweisung gebeten, da ich nach der erfolgten Überweisung in diversen Internetbeiträgen gelesen habe, wie unglaublich diletantisch sich der Ausrichter anstellt.
Ich habe 2x per email um Rücküberweisung gebeten und Stiny hat meine Rückforderung mehr oder weniger ignoriert. Er hat zwar auf eine meiner emails geantwortet, aber sich mit rechtlichen Argumenten rauslavieren wollen.
Da es relativ wenig Sinn macht, wegen 19,- einen Rechtsstreit anzuleiern, habe ich bisher auf weitere Schritte verzichtet, muss aber zugeben, dass mich die Kaltschnäuzigkeit des Herrn Stiny schon ein wenig fuchst. Vermutlich hat er auf diese Weise von Mitspielern einen fünf- bis sechsstelligen Betrag auf sein Konto bekommen. Mitspieler, die die ganze Sache längst vergessen haben, denn Stiny sendet munter Erinnerungsmails raus, um die Teilnehmer auf den (angeblich juristisch einwandfreien) Neustart seines Gewinnspiels hinzuweisen.
Der weiß schon ziemlich genau, dass keiner wegen 19,- riskiert, bei einem Rechtsstreit möglicherweise noch mehr zu verlieren.
Aber es gibt ja den Weg der Sammelklage. Falls es weitere Teilnehmer gibt, die ebenfalls erfolglos versucht haben, Ihr Geld zurückzubekommen, mögen sich diese doch bitte hier melden. Bei ausreichendem Interesse werde ich einen Anwalt konsultieren.
Gruß
Joachim
Guten TaG;0))))
uuuuuuunnnnkkkkkkk
ruft es aus dem dunkeln.
Typisch.
Ich finde die Idee toll.
Ich halte Ihnen den Daumen hoch.
Ich möchte auch ein Haus gewinnen – einfach so.
Mit achzehn Abi und ein schuldenfreis Haus …
Wenn es klappt, werde ich das Haus meinens Opas genauso veräußern.
Tatsache es läuft noch.
Wo liegt denn eurer Meinung nach der Betrug ???
Es ist schwierig und wir leben in Deutschland, da geht alles etwas bürokratischer zu.
Also bis zur Hausverlosung in Stuttgart ;0)
Maximilian
Für die vielen wohlwollenden Kommentare möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Mehrere Behörden haben versucht, die für sog. Telefongewinnspiele mit Mehrwertdiensten erlassene Gewinnspielsatzung auch auf Hausgewinnspiele (umgangssprachlich auch Hausverlosung) und das gesamte Internet anzuwenden. Diese von der Bezirksregierung Düsseldorf und der Regierung von Mittelfranken vertretene Meinung ist nach dem neuen -noch nicht rechtskräftigen Urteil- des BayVGH vom 28.10.2009 Az.: 7 N 09.1377 so nicht mehr haltbar.
Schon die Entstehung der Gewinnspielsatzung/RStV war umstritten. Die Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtswidrigkeit kann den Gutachten ( Prof. Dr. Johannes Caspar und Prof. Dr. Vesting) entnommen werden.
Durch das Urteil des BayVGH vom 28.10.2009 wird auch die Begründung des Beschlusses des VG München vom 9.2.2009 in Bezug zum Urteil „Bei Anruf Millionär (Telefongewinnspiel mit Mehrwertdienst)“ OLG Düsseldorf vom 23.9.2003 obsolet. Die Heranziehung des Urteiles wurde bereits damals von meiner Anwältin als unanwendbar für meinen Fall angesehen. Die vorgeschriebene wertende Gesamtbetrachtung und die Prüfung einer Suchtgefährdung wurde n i c h t vorgenommen. Meine Anwältin schrieb: „Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen offensichtlich ein Exempel statuieren.“
Die unglückliche Formulierung des RStV, § 58 (3) wurde von den Landesmedienanstalten erkannt, am 30.10.2009 mit dem 13. RStV geändert und mit der Formulierung “fernsehähnliche Telemedien“ präzisiert. Spätestens seit dem Arbeitsentwurf zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 17.4.2009 wird von „Fernsehähnlichkeit“ gesprochen, wie dies den Aufsichtsbehörden auch bekannt war! Die veröffentlichten Stellungnahmen der beteiligten Verbände stammen bereits vom Mai 2009.
Auch der Glückspielstaatsvertrag (GlüStV) steht auf dem Prüfstand. Trotz massiver Kritik seitens der EU-Kommission ist der (GlüStV) am 1.1.2008 in Kraft getreten. Am 8. Dezember 2009 wird eine mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof stattfinden. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob das in Deutschland bestehende Sportwettenmonopol (GlüStV) gemeinschaftskonform ist.
Auch die Verfassungsmäßigkeit ist umstritten, wie in einer Reihe von Urteilen festgestellt wurde.
Nach der verheerenden Bilanz (die staatlichen Lotterieeinnahmen sind z. T. dramatisch gesunken) wird Schleswig-Holstein das nach dem Sportwettenurteil (BverfG-Urteil 28.3.2006) mit heißer Nadel gestrickte Monopolgesetz kündigen.
Bereits im März 09 wurde mir von der Glückspielaufsichtsbehörde bestätigt, dass mein Spiel kein Glückspiel darstellt.
Auf diesem Wege bitte ich alle Teilnehmer die noch nicht gespielt haben, dies bitte nachzuholen.
Schöne Grüße aus Berlin
Volker Stiny von winyourhome.de