Hausverlosung in Bayern vor Neuanfang

Seit gestern gibt es wieder neue Infos zu der Hausverlosung von Volker Stiny in Bayern. Er hatte versucht bei Gericht einen Vollstreckungsschutz zu beantragen. Dies hat das Verwaltungsgericht München aber nicht gewährt. Am 27. Januar wurde Herrn Stiny von der Regierung Mittelfranken die Hausverlosung, mit Hinweis auf das Glücksspielgesetz, für Teilnehmer aus Bayern untersagt. Dies wollte V. Stiny nicht hinnehmen und hatte Klage eingereicht und Vollstreckungsschutz beantragt. Beides war allerdings ohne Erfolg.

Das Gericht beharrt weiterhin darauf, dass es sich bei der Verlosung um ein Glücksspiel handelt und somit verboten ist. Laut Gericht sei es den Mitspielern nicht möglich, durch Geschicklichkeit oder Wissen, den Ausgang des Spiels zu bestimmen. Dabei hatte sich Stiny zu einer gemischten Spielform entschieden. Zunächst sollten aus den 48.000 Teilnehmern 100 Teilnehmer ermittelt werden, die jeweils einen Preis gewinnen. Die Auswahl sollte durch Geschicklichkeit und Wissen im Rahmen eines Quiz auf Zeit über mehrere Runden durchgeführt werden. Auch aus Sicht der Anwälte überwiegt der Charakter als Geschicklichkeitsspiel deutlich gegenüber dem Anteil des Zufallspiels. Aus diesem Grund müsste die Verlosung der aktuellen Rechtslage entsprechen und durchführbar sein.

Auf Grund der finanziellen Risiken – insbesondere durch den vom Gericht festgelegten hohen Streitwert – will Hr. Stiny keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Ohne Teilnehmer aus Bayern will er die Verlosung aber auch nicht durchführen. Er sucht nun einen Weg, die Verlosung auf Basis der rechtlichen Auflagen neu zu starten.

Was dies konkret bedeutet, ist auch der Internetseite von V. Stiny nicht zu entnehmen. Für alle Teilnehmer stellt sich nun die Frage, was als nächstes passiert. Ist man weiterhin bei einer Verlosung beteiligt bei der aktuell noch nicht feststeht, wie sie durchgeführt wird ? Erhalten evtl. zunächst alle Mitspieler  ihre Teilnahmegebühren von 19,- zurück ? Was ist, wenn ich als Teilnehmer mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden bin ? Hoffentlich erfolgen zeitnah entsprechende Informationen. Andernfalls besteht für Stiny auch die Gefahr, dass einige Teilnehmer ihr Geld einklagen werden.

Über die Seite winyourhome.de ist der Link auf die ausführliche Presseerklärung des Anwalts zu finden.

4 comments

  1. Wie bekommt man nun sein Geld zurück? Es erweckt den Eindruck, dass alles schon vorher fest stand und das Geld nun auch ohne Gewinnspiel zusammen gekommen ist.

  2. Gedanken Blogger

    Tja, der Gedanke ist mir auch schon mal gekommen. Alllerdings habe ich noch Hoffnung, dass es weiter geht. Das große öffentliche Interesse sorgt hoffentlich dafür, dass Hr. Stiny nicht das Geld einfach behält. Wahrscheinlich werden dann doch einige Klagen, auch wenn es auf Grund der Rechtslage scheinbar nicht erfolgsversprechend ist. Da ich selbst auch mitgemacht habe, werde ich auf jeden Fall dran bleiben.

  3. Also ich glaube nicht, dass Herr Stiny alles negative, die Verbote, den bisherigen Ärger mit den Behörden negativ vorgeplant hat. Das macht keinen Sinn sodann mit eigenem Namen und Reputation zu arbeiten.
    Im Ruhrpott versucht ein Immobilienbesitzer einen 2. Anlauf. Auch da soll es wieder um eine Hausverlosung gehen.
    Aber raffiniert in einen Werbeclip eingebunden- als gesteigerte Marketingmaßnahme werden die innerdeutschen Behörden dies niemanden verbieten können.
    Die Seite ist auf http://www.villa99.de zu finden – falls jemand Lust hat draufzuschauen. Ich sage dann mal weitermachen.

  4. Hallo, gibt es irgend jemanden, der neues über Volker Stiny weiß? Ob und wann es weitergeht mit der Hausverlosung?
    Danke für neue Infos.
    prinzi

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