Hausverlosung in Baldheim – eine never ending story

Eigentlich hatte ich mir vorgenommen, nichts mehr über die Hausverlosung von Hr. Stiny oder anderen Hausverlosungen zu schreiben. Unter anderem, weil ich diese Art Themen nicht zur neuen Ausrichtung des Blogs passen. Andererseits, weil ich persönlich mit dem Thema abgeschlossen und meine 19,- € bereits abgeschrieben hatte.

Da mein Blog in der Vergangenheit aber immer wieder Anlaufstelle für viele Geschädigte Spielteilnehmer war und es auch ein paar interessante Neuigkeiten gibt, kommt heute nochmal ein kleiner Update.

Grundsätzlich hat Herr Stiny sein Vorhaben scheinbar noch immer nicht aufgegeben. Im Dezember wurde bereits die 5. Runde seines Quizspiels gestartet. An seiner Informationspolitik hat sich leider aber nicht viel geändert. Erinnerungsmails, wie es z.B. aktuell in seinen – sich ständig ändernden – Regeln erwähnt sind, habe ich nie bekommen. Ich mache aber auch schon seit der 2. Runde nicht mehr mit und hatte bereits damals das Geld verloren gegeben. Wahrscheinlich bin ich schon vom Spiel ausgeschlossen.

Man erfährt immer noch nicht, wie viel Teilnehmer noch fehlen oder noch im Rennen sind. Ich habe jedenfalls auf Anhieb diese Info nicht finden können. Aber die gewünschten 48.000 Teilnehmer scheinen auch noch nicht erreicht zu sein.

In einem Kommentar auf meinem Blog war neulich zu lesen, dass scheinbar drei Mitspieler erfolgreich geklagt haben und ihre 19,-€ zurück erhalten haben. Eine Begründung für das Urteil war die schon erwähnte einseitige Änderungs des Vertrags. Er hatte das Spiel ja als Verlosung gestartet und weil diese gegen das Glücksspielrecht verstieß, hatte er das Spiel in ein Quizspiel umgewandelt und einfach einseitig die Regeln geändert.

Gestern Abend erreichte mich dann ein Kommentar mit einem Link zum elektronischen Bundesanzeiger. Hier ist ein Eintrag veröffentlicht worden, der auf ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs hinweist. Der Eintrag ist allerdings von Juli 2009 und ich kann nicht sagen, ob das Verfahren schon beendet wurde. Jedenfalls wurde dort darauf hingewiesen, dass ein Vermögen von über 500.000,-€ bei mehreren Banken gepfändet wurde.

Dort ist auch zu lesen, dass dieses Rückgewinnungshilfeverfahren dazu dient, dass die Geschädigten wenigstens teilweise wieder an ihr Geld gelangen. Leider verstehe ich als Laie nicht so ganz, wie man nun wieder an das Geld gelangt und was man genau tun muss.

Evtl. muss man nur einen bestimmten Antrag bei Gericht stellen. Fakt ist aber wohl, dass man im Prinzip ohne Einschaltung eines Anwalt nicht viel machen kann. Vielleicht ist ja ein Jurist unter den Lesern und kann etwas laienhafter erklären, was man tun müsste und wie lange die Pfändung denn gilt.

Denn wenn das Geld von den Geschädigten nicht zurück gefordert wird, dann wird diese Pfändung wohl irgendwann aufgehoben – so sie noch besteht – und Hr. Stiny kann wieder über das Geld verfügen.

Auf Grund meiner bisherigen kurzen Kontakte mit Hr. Stiny glaube ich zwar nicht, dass er die Mitspieler in irgendeiner Form betrügen möchte. Aber meiner Meinung nach muss er doch irgendwann einmal erkennen, dass dieses Quizspiel gescheitert ist und er den Teilnehmern das Geld wieder zurück zahlen muss. Gerne auch mit einem gewissen Gebührenabzug. Denn die Rechtskosten, die er zu tragen hat, sind sicherlich auch kein Pappenstiel.

Gerne kann er meine 19,-€ auch direkt spenden. Ich glaube sowieso nicht mehr daran, dass ich das Geld zurück bekomme.

In diesem Sinne wünsche ich allen Teilnehmern viel Glück, die versuchen wieder an ihr Geld zu kommen. Und Hr. Stiny wünsche ich, dass er ein Einsehen hat und das Geld vielleicht einfach spendet damit das Theater endlich ein Ende hat.

6 comments

  1. Stimme zu. Betrügen will er wohl nicht direkt.
    Er beugt die am 9.6. letzten Jahres veröffentlichten aktualisierten Spielregeln jedoch zu seinen Gunsten.
    Beweise folgen.

  2. Nächster Beweis:

    Am 17.02.2010 ist ihm die Sache nicht zuletzt durch das Zutun von Miss Marple 🙂 zu heiß geworden und er hat die Teilnahmebedingungen einseitig geändert.

    Diesmal ohne Not wie es beim ersten Mal der Fall war, als der Gesetzgeber das Spiel wegen der Ausgestaltung des Ablaufs unterbinden wollte.

    Diesmal einfach nur, um die Teilnehmer zu verarschen.
    Aus reiner Geldgier.

    Die Verlängerungsfrist von 60 Tagen wurde rausgenommen.

    „Nach dem Start des Gewinnspieles ist zunächst eine Laufzeit zur Spielannahme der Teilnehmer von zunächst 90 Tagen vorgesehen. Sollten die 48.000 Anmeldungen nicht innerhalb dieser Zeit erfolgen, wird die Annahme von Teilnehmern verlängert.

    Im Anschluss an die Ausermittlung der 120 Finalisten, wird die öffentliche Endrunde des Quiz-Spieles im Rahmen einer Offline-Veranstaltung wird im Anschluss daran innerhalb von ca. vier Wochen organisiert und durchgeführt werden. Sollten die insgesamt 48.000 Teilnahmen bereits früher erfolgen, wird die öffentliche Endrunde entsprechend früher stattfinden.“

    „Die vorstehenden Teilnahmebedingungen haben sich aufgrund einer konzeptionellen Umstellung des Angebotes am 17.02.2010 geändert. Anmeldungen, die vor diesem Zeitpunkt erfolgt sind, werden automatisch für das neue Spielkonzept übernommen. Die Teilnahme- und Gewinnmöglichkeit bleibt mithin im gleichen Umfang bestehen. Bei Neuanmeldungen gelten die vorstehenden Teilnahmebedingungen unmittelbar.

    Die Möglichkeit zur Teilnahme wird bis zum 1. Mai 2010 verlängert.

    Sollten Sie Fragen haben, so wird darum gebeten, diese direkt dem Veranstalter mitzuteilen.“

    Da bin ich aber gespannt, wie das nach dem 1. Mai aussieht. Sollten immer noch Teilnehmer fehlen, wird wohl erneut eine konzeptionelle Umstellung des Angebotes fällig werden …

    Als letzten Satz noch eine Verhöhnung all derjenigen, die Fragen an ihn gestellt haben.
    Wobei: Von Antworten seinerseits steht ja auch nichts geschrieben, wie kann man (respektive ich) das nur erwarten …

  3. Irgendwie hat das mit meinem ersten Kommentar nicht hingehauen vor dem „Nächste Beweise“. Zweiter Versuch:

    Beweise Teil 1/3:

    Auszug aus den Spielregeln:
    „Nach dem Start des Gewinnspieles ist zunächst eine Laufzeit zur Spielannahme der Teilnehmer von 90 Tagen vorgesehen. Sollten die 48.000 Anmeldungen nicht innerhalb dieser Zeit erfolgen, wird die Annahme von Teilnehmern zum Spiel um 60 Tage verlängert. In diesem Falle müssten die Teilnehmer dann das Gewinnspiel bis zur Ermittlung der 120 Finalrunden-Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen gespielt haben. Die öffentliche Endrunde des Quiz-Spieles im Rahmen einer Offline-Veranstaltung wird im Anschluss daran innerhalb von ca. vier Wochen organisiert und durchgeführt werden. Sollten die insgesamt 48.000 Teilnahmen bereits früher erfolgen, wird die öffentliche Endrunde entsprechend früher
    stattfinden.

    Stand: 09.06.2009“

    Was sagt uns das?
    Am 6.11.09 lief die 60-tägige Verlängerungsfrist ab.
    Bis ca. Mitte Dezember hätten unter den bis dahin gemeldeten Teilnehmern (auch wenn es weit unter 48000 waren) die 120 Finalrunden-Teilnehmer ermittelt werden müssen.
    Bis ca. Ende Januar hätte die öffentliche Endrunde stattfinden müssen.

    Was schreibt Hr. Stiny in seinen Rundmails von Mitte Februar?

    16.2:
    „Sehr geehrte Teilnehmer des Hausgewinnspiels-Baldham,
    für Ihre Teilnahme möchte ich mich auf diesem Wege recht herzlich bedanken.
    Die geniale Idee der Hausverlosungen, Hausgewinnspiele oder Hauswettbewerbe, nach dem Prinzip „Ameise“ – viele Teilnehmer geben einen kleinen Betrag, damit große Gewinne finanziert werden können – nutzt beiden Seiten, dem Gewinnspielanbieter und dem Teilnehmer.
    Der Veranstalter kann mit viel Arbeit und hohen Kosten in der Finanz- und Wirtschaftskrise sein Objekt vermarkten und die Teilnehmer haben eine Superchance an ein Traumobjekt zum selbst bewohnen, vermieten oder weiterverkaufen zu kommen. Wer regelmäßig Lotto spielt, weiß, dass die Chancen da mit 1:12.000 000 wesentlich schlechter stehen.
    Im Ausland konnten bereits eine Reihe von Hausverlosungen erfolgreich abgeschlossen werden. Nur Deutschland tut sich mit dieser anderen Art der Immoblienentäusserung sehr schwer, wie behördliche Maßnahmen zeigen.
    Trotz aller Schwierigkeiten werden auch von Nachahmern Mitspielmöglichkeiten für Spiele die nicht unter den Glückspielstaatsvertrag fallen, angeboten.
    Da beim Hausgewinnspiel-Baldham die Teilnehmerzahl von 48.000 noch nicht erreicht ist, sind noch Neuanmeldungen möglich.
    Obwohl es teilweise sehr hecktisch zuging, hoffen wir, dass Sie mit der Bearbeitung, dem Spielverlauf und der Abwicklung zufrieden waren. Alle Teilnehmer treten bei den Hausgewinnspielen um den Jackpot ja gegeneinander an. Es kann nur einen 1. Sieger geben. Der Veranstalter ist nur für die Abwicklung da und muss dafür sorgen das es fair zugeht.
    Bitte unterstützen Sie mein Vorhaben auch weiterhin recht zahlreich und empfehlen Sie uns weiter, damit die benötigte Teilnehmerzahl bald erreicht wird und sich diese Möglichkeit der Immobilienverwertung auch in Deutschland etablieren lässt, wie dies in anderen Ländern bereits üblich ist.
    Viele von Ihnen baten mich nach dem ausscheiden um ein zweites, kostenfreies Spiel. Gemäß meinen Teilnahmebedingungen, sowie der Fairness allen Teilnehmern gegenüber kann ich nachträglich keine Spielteilnahmen kostenlos gewähren.
    Von den sechs, im hausgewinnspiel-forum gelisteten Hausgewinnspielen ist mir jedoch bekannt, dass das http://www.hausgewinnspiel-muenster.de über 12 Joker verfügt, und bietet Ihnen 9 x die Chance, Fragen zu überspringen, sowie die Möglichkeit nach dem Ausscheiden das Spiel bis zu drei Mal kostenlos neu zu beginnen.
    Vielleicht hilft Ihnen dieser Tipp weiter, um doch noch ein Haus gewinnen zu können. Für Ihre Beteiligung an meinem Hausgewinnspiel-Baldham bedanke ich mich.
    Schöne Grüsse aus Berlin
    Ihr Volker Stiny
    von winyourhome.de/braincontest.org
    Pressemitteilung:
    http://www.offenes-presseportal.de/bau_immobilien/weltweit_werden_hausverlosungen_immer_populaerer_100529.htm

    Besonders delikat:
    – >>>Der Veranstalter ist nur für die Abwicklung da und muss dafür sorgen das es fair zugeht<<>>Gemäß meinen Teilnahmebedingungen<<>>sowie der Fairness allen Teilnehmern gegenüber<<< kann ich nachträglich keine Spielteilnahmen kostenlos gewähren.

    Ob es fair und gemäß seinen Teilnahmebedingungen ist, daß er sowohl Finalrunde als auch öffentliche Endrunde noch immer nicht durchgeführt hat?
    Sicher doch, schließlich ist noch nicht genügend Geld auf dem Konto, da darf man seine Teilnahmebedingungen ungeniert brechen: „Bitte unterstützen Sie mein Vorhaben auch weiterhin recht zahlreich und empfehlen Sie uns weiter, damit die benötigte Teilnehmerzahl bald erreicht wird“

    Diesen offensichtlichen Fauxpas scheint er dann selbst gemerkt zu haben und legt mit folgender Email nach:

  4. Beweise Teil 2/3:

    Diesen offensichtlichen Fauxpas scheint er dann selbst gemerkt zu haben und legt mit folgender Email nach:

    17.2.
    „Sehr geehrte Teilnehmer des Hausgewinnspiels-Baldham,
    für Ihre Anmeldung und Teilnahme möchte ich mich auf diesem Wege bedanken.
    Die geniale Idee der Hausverlosungen, Hausgewinnspiele oder Hauswettbewerbe, nach dem Prinzip „Ameise“ – viele Teilnehmer geben einen kleinen Betrag, damit große Gewinne finanziert werden können – nutzt beiden Seiten, dem Gewinnspielanbieter und dem Teilnehmer.
    Der Veranstalter kann mit viel Arbeit und hohen Kosten in der Finanz- und Wirtschaftskrise sein Objekt vermarkten und die Teilnehmer haben eine Superchance für einen Einsatz von nur 19,–€ an ein Traumobjekt zu kommen um es selbst zu bewohnen, vermieten oder weiterverkaufen. Wer regelmäßig Lotto spielt, weiß, dass die Chancen da mit 1:13.000 000 wesentlich schlechter stehen.
    Im Ausland konnten bereits eine Reihe von Hausverlosungen erfolgreich abgeschlossen werden. Nur Deutschland tut sich mit dieser anderen Art der Immoblienverwertung sehr schwer, wie behördliche Maßnahmen zeigen.
    Leider gibt es noch immer buchhalterische Probleme mit einigen Anmeldungen und Zahlungen, die noch nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. In der Regel erfolgt die Freischaltung zum Spiel automatisch innerhalb von 8 Tagen nach der Überweisung, wenn der Teilnahmeschlüssel korrekt von der überweisenden Bank übermittelt wurde. Etwas anderes ist es, wenn der Teilnahmeschlüssel/Rechnungsnummer fehlerhaft oder gar nicht vorhanden ist. Da bei der großen Zahl von Teilnehmern sich eine Zuordnung von Zahlungen allein über den Namen nicht eindeutig vornehmen lässt, ist dies wohl verständlich. Wie soll eine Zahlung von Herrn Huber für Frau Meyer verbucht werden, wenn als Verwendungszweck lediglich „winyourhome“ angegeben ist ? Bitte helfen Sie uns Ihre Zahlung zu finden, wenn Sie überwiesen haben und noch nicht freigeschaltet wurden, indem Sie uns Ihre Zahlung mit unserem Formular: http://winyourhome.de/Nachfrage-Mail.txt einfach melden.
    Leider lassen sich manche Teilnehmer mit der Spielteilnahme sehr viel Zeit, wodurch auch die Ausermittlung der Finalisten natürlich entsprechend langsam vorangeht. Bereits am 25. August 2009 haben wir mit einem Rundschreiben alle Teilnehmer freundlich gebeten am Spiel teilzunehmen. Bitte gehen Sie auf die Seite http://www.winyourhome.de oder http://www.braincontest.org und loggen sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Teilnahmeschlüssel für die entsprechende Runde einfach ein, um die nächste Spielrunde zu spielen. (Bitte die Reihenfolge einhalten) Mittlerweile wurde bereits die 5. Runde gestartet, und die 6. hoffentlich letzte Onlinerunde wird gerade vorbereitet.
    Beim entsprechenden Spiel können Sie sich den Teilnehmerschlüssel auch selbst zusenden lassen, falls Sie ihn verlegt haben, oder unsere Bestätigungsmail nicht erhalten haben sollten. (s. Login/INFO)
    Obwohl es teilweise sehr hektisch zuging, hoffen wir, dass Sie mit der bisherigen Bearbeitung, dem Spielverlauf und der Abwicklung zufrieden waren. Alle Teilnehmer treten bei den Hausgewinnspielen um den Jackpot ja gegeneinander an. Es kann nur einen 1. Sieger geben. Der Veranstalter ist nur für die Abwicklung da und muss dafür sorgen, dass es fair zugeht. Berechtigten Reklamationen gehe ich selbstverständlich nach.
    Da beim „Hausgewinnspiel-Baldham“ die Teilnehmerzahl von 48.000 noch nicht erreicht ist, sind noch Neuanmeldungen möglich.
    Bitte unterstützen Sie mein Vorhaben auch weiterhin recht zahlreich und empfehlen Sie uns weiter, damit die benötigte Teilnehmerzahl bald erreicht wird und sich diese Möglichkeit der Immobilienverwertung auch in Deutschland etablieren lässt, wie dies in anderen Ländern bereits üblich ist. Einfach den Link anklicken: http://www.braincontest.org/html/unterstuetzer.html
    Sollten Sie Verbesserungsvorschläge haben oder Fehler auf der Seite feststellen, so bitte ich um eine entsprechende Mitteilung.
    Schöne Grüsse aus Berlin und weiterhin viel Spass beim Spiel, wünscht Ihnen
    Ihr Volker Stiny
    von winyourhome.de / braincontest.org
    Pressemitteilung:
    http://www.offenes-presseportal.de/bau_immobilien/weltweit_werden_hausverlosungen_immer_populaerer_100529.htm
    Alle Mitteilungen und Rundschreiben stehen zusätzlich unter „Aktuelles“ auf der Webseite: http://www.winyourhome.de/html/aktuelles.html

    Besonders delikat:

  5. Beweise Teil 3/3:

    Besonders delikat:
    – Leider gibt es noch immer buchhalterische Probleme mit einigen Anmeldungen und Zahlungen, die noch nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. In der Regel erfolgt die Freischaltung zum Spiel automatisch innerhalb von 8 Tagen nach der Überweisung, wenn der Teilnahmeschlüssel korrekt von der überweisenden Bank übermittelt wurde. Etwas anderes ist es, wenn der Teilnahmeschlüssel/Rechnungsnummer fehlerhaft oder gar nicht vorhanden ist. Da bei der großen Zahl von Teilnehmern sich eine Zuordnung von Zahlungen allein über den Namen nicht eindeutig vornehmen lässt, ist dies wohl verständlich. Wie soll eine Zahlung von Herrn Huber für Frau Meyer verbucht werden, wenn als Verwendungszweck lediglich „winyourhome“ angegeben ist ? Bitte helfen Sie uns Ihre Zahlung zu finden, wenn Sie überwiesen haben und noch nicht freigeschaltet wurden, indem Sie uns Ihre Zahlung mit unserem Formular: http://winyourhome.de/Nachfrage-Mail.txt einfach melden.
    -Leider lassen sich manche Teilnehmer mit der Spielteilnahme sehr viel Zeit, wodurch auch die Ausermittlung der Finalisten natürlich entsprechend langsam vorangeht. Bereits am 25. August 2009 haben wir mit einem Rundschreiben alle Teilnehmer freundlich gebeten am Spiel teilzunehmen. Bitte gehen Sie auf die Seite http://www.winyourhome.de oder http://www.braincontest.org und loggen sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Teilnahmeschlüssel für die entsprechende Runde einfach ein, um die nächste Spielrunde zu spielen. (Bitte die Reihenfolge einhalten)

    Klar, die Teilnehmer sind an den Verzögerungen schuld…
    Dabei kann seine zweite Aussage gar nicht zutreffen gemäß seinen Teilnahmebedingungen, höchstens unzuordenbare Zahlungseingänge sind ein Problem, die aber nicht zu einer Verzögerung von über 3 Monaten führen können (man erinnere sich: 6.11. Annahmeschluß für Teilnehmer):
    „Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung zum Quiz-Spiel per Email einen Teilnahmecode und eine Zahlungsaufforderung über die einmalige Gebühr von 19,00 EUR. Die Anmeldegebühr fällt bis zum Abschluss des Offline-Gewinnspiels (Finalrunde) nur einmal an. Der Teilnahmecode für den jeweiligen Teilnehmer wird bei der Anmeldung erstellt und 10 Werktage lang reserviert. Falls die Zahlung nicht innerhalb von 10 Werktagen (Bankarbeitstagen) eingeht, wird der Teilnahmecode gelöscht.
    Nach dem Zahlungseingang erhalten die Teilnehmer per Email eine Zahlungsbestätigung und werden für das Quiz-Spiel freigeschaltet, wodurch die Möglichkeit der Teilnahme an der 1. Spielrunde eröffnet wird. Die Teilnehmer müssen an dem Quiz-Spiel zur Qualifizierung für die Finalrunde innerhalb von 2 Wochen teilnehmen. Sollte die Spielteilnahme nicht innerhalb von 2 Wochen erfolgt sein, wird die teilnehmende Person nach einer Aufforderung und einer weiteren Frist von 8 Tagen, gelöscht. Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr erfolgt nicht. Weitere Verpflichtungen gehen die teilnehmenden Personen nicht ein.“

    Auf die mehrmalige Nachfrage nach der Anzahl der noch fehlenden Teilnehmer sowie nach den Gründen für die Nichteinhaltung seiner eigenen Regeln antwortet er mit:

    1. „Ihre Fragen werden durch die Pressemitteilung s.u. beantwortet. Z. Zt. haben sich 586 Teilnehmer für die hoffentlich lt. Onlin-Runde qualifiziert. Leider haben noch nicht alle Teilnehmer alle Runden gespielt.“
    Die Teilnehmer müßten doch nach einer Frist von 2 Wochen sowie weiteren 8 Tagen gelöscht worden sein, gemäß seinen Regeln …

    2. „Es ist zu unterscheiden zwischen Anmeldungen und bezahlten Anmeldungen.
    Es gibt viele Reserveanmeldungen – Teilnehmer haben sich mehrfach angemeldet und bezahlen die weitere Anmeldung erst nach einem Ausscheiden.“
    Das geht ja ebenso gar nicht gemäß seinen Regeln. Der Teilnahmecode wird nach 10 Tagen gelöscht nach Anmeldung, wenn in dieser Zeit die Zahlung nicht eingeht, oder etwa nicht???

    3. „Es haben noch mehrere Tausend Teilnhmer nicht alle Runden gespielt. Deshalb haben wir diese E-Mails versandt um einerseits die Teilnehmer zum spielen aufzufordern und andererseits die ungeklärten Zahlungen verbuchen zu können.“
    Ups, das hatten wir doch gerade, das ist nicht von seinen eigenen Regeln gedeckt.

    Welche Schlüsse läßt das zu?
    – Einfache und berechtigte Fragen (z. B. fehlende Teilnehmerzahl, Regeltreue des Veranstalters) werden vom Veranstalter nicht beantwortet
    – und die Mitspieler nicht im mindesten ernst genommen
    – Teilnahmebedingungen sind nachrangig
    – und werden daher vom Veranstalter gebeugt, was das Zeug hält
    – Hauptsache, die Kohle kommt rein

  6. Mit dieser neuerlichen einseitigen Regeländerung stehen die Chancen sehr gut, daß man sein Geld zurück bekommt.

    Interessant, was „Max Mustermann“ in seinem Kommentar vom 17. Januar 2010 um 11:32 in diesem Blog geschrieben hat:

    „Stiny wurde am 7. Januar 2010 durch das Amtsgericht Schöneberg verurteilt, drei Teilnehmern seiner “Hausverlosung” die Teilnehmerbeiträge in Höhe von jeweils € 19,– zurückzuzahlen.

    Zur Begründung hat das Amtsgericht u. a. ausgeführt, daß Stiny die zunächst vereinbarten Modalitäten des Spielverlaufes einseitig nicht mehr einhalten wollte und damit angekündigt hat, sich nicht mehr vertragstreu zu verhalten. Zu einseitigen Abänderungen des Spielverlaufes war er jedoch nicht berechtigt, denn er ist der Initiator dieses Gewinnspieles und trifft deshalb die Obliegenheitspflicht sich davon zu überzeugen, daß er seine Verpflichtungen auch einhalten kann.

    Die Berufung wurde nicht zugelassen, so daß das Urteil rechtskräftig ist.

    AG Schöneberg 107 C 407/09“

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

x

Check Also

Bestellung im Internet ist kein Kaufvertrag

Bei golem.de habe ich gerade einen Artikel gelesen, der mich zunächst doch etwas verwundert hatte. ...