Abwrackprämie nur online reservierbar – Ein paar Tipps

Bei den Recherchen zur Abwrackprämie taucht immer häufiger die Info auf, dass die Reservierung der Abwrackprämie ab dem 30. März nur noch online möglich ist. Dies scheint auch so von der BAFA schon bestätigt worden zu sein. Allerdings hat die BAFA auf ihrer Internetseite noch keine Info zum konkreten Ablauf der Reservierung bekannt gegeben.

Für die erfolgreiche Reservierung erhält man auch online (ich denke per Mail) eine Bestätigung der Reservierung. Angeblich soll eine solche Reservierung aber nur für 6 Monate gültig sein.

Einen Antrag online auszufüllen dürfte für die meisten Käufer noch nicht unbedingt das Problem sein. Hierfür wird grundsätzlich nur ein Internetzugang benötigt. Das eigentliche Problem dürfte es sein, den Kaufvertrag an diesen Antrag anzuhängen. Dafür muss der Kaufvertrag elektronisch zu Verfügung stehen.

Also muss der Kaufvertrag eingescannt werden. Ein Scanner ist wahrscheinlich schon nicht mehr so häufig bei den Autokäufern vorzufinden. Damit die Antragsstellung kein technisches Problem wird, möchte ich nachfolgend ein paar Tipps zur Lösung dieser Problematik geben.

  1. Antragstellung durch Autoverkäufer
    Dies ist sicherlich die einfachste Möglichkeit und sollte wahrscheinlich bei allen Autohändlern möglich sein. Wenn die Antragsstellung evtl. nicht beim Autohändler möglich sein sollte, kann dieser vielleicht wenigstens den Vertrags einscannen und diesen per Mail an den Käufer senden.
  2. Prüfung des eigenen Maildienstes auf Faxempfangsfähigkeit
    Einige Maildienste bieten die Möglichkeit, eine sogenannte UMS Nummer einzurichten (Unified Messaging). Dies ist in der Regel eine 01805-Nummer. Da dies nicht immer kostenfrei möglich ist, sollte man prüfen, wann man die Option wieder kündigen kann.

    So kann man bei T-Online z.B. im Kundencenter eine Fax und Fon-Nummer einrichten. Bei GMX müsste man die Pro-Funktion nutzen. Da man diese Funktion in der Regel 30 Tage kostenlos testen kann, sollte man diese danach direkt wieder kündigen.

  3. Nutzung zusätzlicher Dienste
    Bietet der eigene Mailanbieter keine Faxempfangsmöglichkeit, sollte man kurzzeitig einen entsprechenden Dienst nutzen. So kann man sich z.B. eine GMX Mailadresse zulegen und wie oben beschrieben, die Pro-Funktion testen. Bei dem Dienst directbox.com gibt es scheinbar die Möglichkeit des Faxempfangs auch bei einem kostenlosen Account. Dieser Dienst eignet sich aber tatsächlich nur als temporärer Service, da der kostenlose Zugang einige Einschränkungen hat. Auch bei efax.com gibt es aktuell eine 30 Tage Testversion.
    Zu  beachten ist, dass diese Dienste häufig eine teure Hotline Nummer anbieten. Ausserdem bitte daran denken, den Service möglichst dierekt wieder zu kündigen, wenn man ihn nicht längerfristig benötigt. Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass efax.com kein deutscher Anbieter ist.
  4. Einscannen des Vertrags am Arbeitsplatz
    Solange dies der Arbeitgeber erlaubt und die technische Möglichkeit vorhanden ist, dürfte dies wahrscheinlich noch eine der einfachsten Möglichkeiten sein. Aber auf jeden Fall prüfen, ob dies erlaubt ist.
  5. Copy Shop nutzen
    Ich bin zwar kein Experte, was die Nutzung von Copy Shops angeht. Aber ich gehe mal davon aus, dass ein Copy Shop in der Lage sein sollte Dokumente auch einzuscannen und diese zum Beispiel auf einen USB-Stick zu speichern oder sogar direkt an eine Mailadresse zu faxen.

Ich hoffe diese Tipps helfen denjenigen, bei denen es nicht möglich ist, den Autoverkäufer mit der Antragsstellung zu beauftragen. Eventuell auch für diejenigen, die bereits ein Auto gekauft haben aber noch auf die Lieferung warten. Denn ab dem 30. März sollten auch diese Käufer auf jeden Fall einen Reservierungsantrag stellen.

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