Hausverlosung in Bayern rechtswidrig

Schöne Bescherung. Gestern hat die Regierung von Mittelfranken entschieden, dass die Hausverlosung in Baldham (www.winyourhome.de) nicht dem deutschen Glücksspielrecht entspricht. Bis Donnerstag um 16:00 Uhr muss die Verlosung eingestellt werden, da sonst ein hohes Zwangsgeld zu zahlen ist.

Wurde bei der bisherigen Berichterstattung immer darauf hingewiesen, dass die Verlosung auf die Rechtslage in Deutschland abgestimmt wurde und somit durchführbar ist, verwundert diese aktuelle Entscheidung doch ein wenig. Die Behörde sieht das Zufallselement der Verlosung als höher gewichtig, als den „Geschicklichkeitscharakter“ durch die Fragestellungen. Hierdurch wird aus dem Gewinnspiel wieder ein Glücksspiel, welches gerade über Internet nicht erlaubt ist.

Gravierender bei der Thematik ist allerdings, dass man als Teilnehmer sein Geld wahrscheinlich abschreiben kann. Es sei denn, der Veranstalter zahlt freiwillig alles zurück. Auf der Internetseite von www.winyourhome.de ist bis jetzt auch noch keine Stellungnahme zu finden.

Im Extremfall hat man sich sogar als Teilnehmer strafbar gemacht, wie auf der Internetseite von der Kanzlei Dr. Bahr zu lesen ist. Ob die Behörden diesen Fall tatsächlich so betrachten, möchte ich persönlich bezweifeln. Interessanter ist tatsächlich, dass kein Rechtsgeschäft zu Stande gekommen ist, wenn die Verlosung als rechtswidrig angesehen wird. In diesem Fall müssen die Preise nicht verlost werden und man hat als Teilnehmer keinen Rechtsanspruch darauf. Andererseits kann man sein eingesetztes Geld auch nicht einklagen. In diesem Fall würde es nur einen Gewinner geben. Das ist der Veranstalter, der mittlerweile einige Hunderttausend Euro eingenommen hat.

Bleibt nur zu hoffen, dass er auf Grund des öffentlichen Interesse entweder das Geld zurückzahlt oder aus meiner Sicht den Gesamtbetrag an die Stiftung „Kinder in Afrika“ spendet. Dies hatte er für einen Teil der Einnahmen sowieso geplant.

Leider lehrt uns diese Geschichte wieder, dass man hohe Gewinne oder verlockende Versprechungen nicht genug unter die Lupe nehmen kann.

2 comments

  1. in österreich ist das zum glück noch möglich.
    daher habe ich meine eigene verlosung am 1.2. gestartet:
    http://www.hausverlosung-wien.at
    ein luxus fuhrwerkerhaus in wien.
    hoffe, es gefällt euch 🙂
    liebe grüße aus wien

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