Hausverlosung – Stiny meldet sich zu Wort

Nun gibt es wieder einmal ein paar neue Informationen zur Hausverlosung in Bayern (Baldham). Auf seiner Internet-Seite winyourhome.de ist ein Pressemitteilung von Volker Stiny zu finden. Wie ich bereits die Tage berichtete, plant er nun die Hausverlosung neu zu starten. Hierbei will er sich scheinbar komplett von der eigentlichen Verlosung trennen. Denn auch die Verlosung nur unter den 100 übrig gebliebenen Teilnehmern sieht das Gericht als Glücksspiel an. Da Glücksspiele im Internet in Deutschland grundsätzlich verboten sind, muss Stiny nun andere Wege gehen. Nach Infos der „Welt am Sonntag“ werden die Preise nun wahrscheinlich ausschliesslich durch die korrekte Beantwortung von Fragen über mehrere Runden ermittelt. Diese sollen nun auch etwas schwieriger werden, so dass zum Schluß ein Teilnehmer übrig bleibt, der das Haus dann gewinnt.

In der heutigen Ausgabe der „Welt am Sonntag“ war auch zu lesen, dass alle bisherigen Teilnehmer automatisch für das neue Spiel angemeldet sind. Besonders interessant ist auch zu erfahren, dass die Teilnehmer keine Strafverfolgung fürchten müssen. Regierungssprecher Kiermeier hat gegenüber „Welt am Sonntag“ gesagt, dass auf eine Strafverfolgung verzichtet wurde. Ja richtig gelesen, „es wurde darauf verzichtet“. Das ist ja eine ganz ganz tolle Aussage (Besseres hätten diese Beamten wahrscheinlich auch nicht zu tun). Wie ich in einem früheren Artikel bereits berichtete, ist es tatsächlich so, dass man sich strafbar macht, wenn man an einem rechtswidrigen Gewinnspiel teilnimmt. Da sind wir ja nun alle beruhigt. Unglaublich wodurch man sich in Deutschland alles strafbar machen könnte. Da frag ich mich bei vielen dubiosen Internetangeboten eigentlich, ob die Regierungen und Gerichte diese nicht wahrnehmen ? Man „kümmert“ sich lieber um einzelne Privatpersonen, die mit einmaligen kreativen Aktionen auffallen. Wäre Hr. Stiny nur mit seiner Internetseite nach Österreich, Großbritannien oder USA gegangen. In diesen Ländern gibt es jedenfalls weniger Probleme mit derartigen Verlosungen.

Sobald alle Einzelheiten geklärt sind, erfahren alle aktuellen Teilnehmer per Mail, wie es mit dem Spiel weiter geht. Nun sind wir alle sicherlich gespannt, was für Fragen es demnächst zu beantworten gilt. Interessant dürfte auch sein, wie denn tatsächlich über Internet derjenige ermittelt werden soll, der das Haus gewinnt. Sobald das Spiel weitergeht bzw. neue Infos verfügbar sind, werde ich hier natürlich darüber berichten.

6 comments

  1. Man muss diesem Volker Stiny schon unglaublichen Respekt zollen! Auch wenn ich persönlich nicht glaube, dass diese Variante – wiewohl jetzt „gnadenhalber“ vom Gesetzgeber geduldet – den Erfolg haben wird den eine „glasklare“ Hausverlosung haben würde.
    Ich drücke Herrn Stiny jedenfalls ganz fest die Daumen!

    So am Rande sei erwähnt, dass diese Behauptung die Teilnahme an einer Hausverlosung wäre für Deutsche „strafbar“ ein absolut absurdes Gerücht ist. Ich weiss ja nicht wieviel Platz ich hier habe, deswegen ganz kurz: Die Teilnahme an einem illegalen Glückspiel ist Deutschen verboten. Darüber entscheiden ob ein Glückspiel legal ist oder nicht kann nur die Rechtshoheit jenes Ortes an welchem dieses veranstaltet wird (und nicht, wo sich allenfalls der Preis „gerade“ aufhält!) – In Österreich ist es nun mal legal (und damit EU-Rechts konform!!) – der Teilnehmer an einer österreichischen Hausverlosung nimmt folglich an einem LEGALEN Glückspiel teil, und das ist auch in Deutschland nicht (NICHT!) strafbar!
    Nicht umsonst gibt es nicht einen, nicht einen einzigen Fall wo ein deutscher Staatsanwalt auf die absurde Idee gekommen wäre Anklage gegen den Teilnehmer an einer Hausverlosung, oder einem online-Casino, oder Online Poker etc. zu erheben!

    Zwischenzeitlich gibt es auch eine ganze offiziell angelaufene Hausverlosung einer deutschen Immobilie. Der Österreicher F.J.K. ist in sein Heimatland zurück gekehrt und veranstaltet von dort aus – eben ganz legal – eine Hausverlosung seiner Villa bei Berlin. http://www.berlin-hausgewinn.at für jeden der gerne ein unglaublich hübsches Haus zum Preis eines besseren Abendessens für 2 gewinnen möchte! Und das bei Gewinnchancen gegen die einfach keine der staatlichen Lotterien auch nur halbwegs „anstinken“ kann!

    Es muss auch dringend mal gesagt werden, dass das Verbot von privaten Hausverlosungen EBENSO WIE die Monopolstellung für andere Glückspielbereiche ABSOLUT EUROPA-RECHTS-WIDRIG (!) ist!
    Deutschen Richtern ist das wohl bekannt, aber man versucht halt die satten Profite zu retten so lange es irgendwie geht!
    Erst gestern hat Österreich klare Worte vom Generalanwalt der EU zu hören bekommen. Auch die monopolistische Vergabepraxis von Glückspiel-Lizenzen in Österreich ist EUROPA-RECHTS-WIDRIG!

    Man könnte es auch mit drastischeren Worten formulieren: Jeder Richter der heute noch GEGEN eine Hausverlosung oder einen Hausverloser entscheidet tut dies im klaren Wissen, dass er damit geltendes Recht verletzt! Europarecht steht nun mal bereits ÜBER nationalem Recht.
    Bislang geht dieses – reichlich schmutzige – Spielchen nur deswegen noch auf, weil die Gerichte so clever sind die Streitwerte so hoch anzusetzen, dass sich die kleinen privaten Hausverloser die da in die Mangel genommen werden, noch nicht einmal die Gerichtskosten durch den Instanzenweg bis zum EUGH leisten können.

    Im Grunde ist es aber nur eine Frage der Zeit bis diese Rechnung mal nicht aufgeht und dann kann sich der betreffende Richter auf ein schönes Trommelfeuer gefasst machen. Eine Amtshaftungsklage ist da sicher nur der Anfang.

    Verdammt noch mal: Wozu haben wir Gesetze, wenn einzelne Richter dies im Dienste der Politik und diese wieder im Dienste derer die sie mit Monopolen versorgt haben, einfach so brechen? Wissentlich! Willentlich! Mit voller Absicht und zum Schaden sowohl der Immobilieneigentümer als auch der Öffentlichkeit der dadurch eine mehr als nur veritable Alternative zur (halb-) staatlichen Glückspielabzocke verwehrt bleibt.

    Die Hausverlosung ist aber, so bin ich überzeugt – nicht tot zu kriegen. Die Idee ist zu gut, die Vorteile für alle Beteiligten (ausser natürlich die Glückspiel Monopolisten!) zu offensichtlich, als dass sich die Bevölkerung diesbezüglich noch lange auf der Nase wird herumtanzen lassen.
    Es geht ja schon los! Die Gewinner bei den letzten Ziehungen von Hausverlosungen waren ausnahmslos Deutsche! Wenn das kein Beweis dafür ist, dass der Bürger, der einzelne Mensch seinen mauernden Politikern eine Nasenlänge voraus ist?!

    Seit wenigen Tagen gibt es jetzt auch noch ein neues Portal, das – frei von allem „Cyberschrott“ – alle AKTIVEN Hausverlosungen akribisch listet: http://www.hausverlosungen.ag

    Vorbei schauen, sich ein Objekt aussuchen das einem gefällt und mitspielen! Vergessen Sie Lotto – da hatten sie nie eine wirkliche Chance! Die Wahrscheinlichkeit von einem Blitz getötet zu werden ist statistisch höher als im Lotto zu gewinnen! Und wer würde je auf die Idee kommen zu glauben, dass er von einem Blitz getötet werden könnte?!
    Ganz gleich bei welcher Hausverlosung Sie sich anmelden: Spielen Sie mit! Träumen Sie vom Glück! Noch nie waren Ihre Chancen so gut wie mit der Hausverlosung.

  2. Gedanken Blogger

    Über diese ganzen rechtlichen Fragen kann ich nicht wirklich etwas sagen, da ich kein Anwalt bin. Aber ich glaube, dass man als Teilnehmer von rechtswidrigen oder sittenwidrigen Glücksspielen einen Gewinn nicht einklagen kann. Ich meine mich zu erinnern, dass neulich zweimal der Jackpot beim Lotto mit mehreren Millionen Euro geknackt wurde. Ein Spieler hat bei einer im Ausland ansässigen Firma gespielt. Hätte die sich geweigert, den Gewinn auszuzahlen, hätte der Spieler keine Möglichkeit gehabt, dass Geld bei einem deutschen Gericht einzuklagen, da der Spielvertrag in Deutschland als nichtig gilt.

    Daher kann ich jedem nur raten, sich zweimal zu überlegen, wobei er sein Geld verzockt.

  3. Da hast Du im Grunde recht:
    Gewinne bei Glückspielen (also die Herausgabe derselben) ist NIE gerichtlich einklagbar.
    Nicht nur bei einem Veranstalter im Ausland nicht, sondern auch bei der monopolgedeckten Lotterie im Inland nicht!
    Geht die Lottogeselleschaft anlässlich eines „Mega-Jackpots“ pleite, kannst Du hundert mal der „Gewinner“ sein, es wird kein Gericht geben wo Du Deinen Gewinn (zum Beispiel aus der Konkursmasse) einklagen kannst.

    Ich finde es nur immer wieder traurig wie dieser Gedanke: „Deutschland=gut // Ausland=böse“ immer noch in den Köpfen der Menschen verankert ist. Das III.Reich lieght doch lange genug zurück und wir leben in „einem Haus Europa“ und im 3.Jahrtausend?!

    Wenn ein Veranstalter Straftatbestände setzt, dann gibt es heute kein Land mehr auf der Erde wo er sich verstecken könnte weil es kein Auslieferungsabkommen mit Deutschland gibt.

    Und dann würde ich doch mal in einer ruhigen Minute nachdenken wo denn die ganzen Internetabzocker, Abofallen-Firmen, Abmahnabzocker & Co ihre Geschäftssitze haben?
    Na?
    Riiiichtich! IN DEUTSCHLAND!

    Was die wenigsten wissen: Deutschland hat den „lockersten“ Betrugs-§ in ganz Europa. Kann man dem Betrüger nicht nachweisen, dass er von Anfang an(!) vorsätzlich auf Betrug aus war, dann ist es KEIN Straftatbestand sondern eine Zivilrechtsklage => siehe Eingangs!
    Warum wohl ist in Deutschland eBay so groß und die Abzocker auf eBay blühen und gedeihen?

    Online kaufe ich persönlich aus genau diesem Grund nichts mehr bei deutschen Händlern!
    Nachdem ich eine Laptop für knapp 2.000 €uro (Vaio) online gekauft und bezahlt hatte, kam die Lieferung einfach nicht. Das Geld wurde auch nicht zurück erstattet. eMails blieben unbeantwortet.
    Schliesslich erstattete ich Strafanzeige und das Verfahren wurde ZURÜCK GEWIESEN & EINGESTELLT, weil der mich abzockte bei seiner Einvernahme ein beschädigtes Postpaket vorzeigte und erklärte er habe selber die Ware so beschädigt erhalten, dass er sie nicht habe weiter (an mich) schicken können.
    Die Frage warum er dann nicht wenigstens das Geld zurück überwiesen hatte, stellte sich schon nicht mehr! DAS war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft schon eine Frage eines zivilrechtsverfahrens, und ging ihn nichts mehr an.

    Das ist eine eigene Erfahrung die mir auch von befreundeten Kollegen in Deutschland bestätigt wurde. Wer in Deutschland halbwegs clever an einen Betrug heran geht, dem kann im Grunde nichts passieren.
    Versuche so einen Stunt mal in Spanien, oder Österreich oder in dem so oft geschmähten England! Du wirst sehen wie schnell so ein Typ im Knast ist!

    Mein Tip an alle Deutschen: (auch wenn ich weiss, dass ohnehin keiner auf mich hören wird, *grins*) Egal wo ihr einkauft – wenn online, dann NICHT in Deutschland!

    Kein österreichischer oder spanischer oder sonst wo auf der Welt ansässiger Hausverloser wird sich das trauen was Du da implizierst. So gesehen ist es vielleicht sogar wirklich gut, dass Hausverlosungen IN Deutschland verboten sind!

    Eigentlich doch wirklich traurig, oder?

  4. Baldham-Teilnehmer

    Hr. Stinys Engagement in Ehren:
    So eine Veranstaltung setzt voraus, daß sich insbesondere der Veranstalter fair verhält.
    Und das tut Hr. Stiny definitiv nicht!
    Beweis:
    Seine angepassten Teilnahmebedingungen vom Juni 2009 besagen, daß 90 Tage Teilnehmer angenommen werden. Wird in der Zeit die Zahl von 48000 nicht erreicht, dann besteht EINE Verlängerungsoption von 60 Tagen. Dann sind in jedem Fall binnen 1 Monats die Finalteilnehmer zu ermitteln. So seine Teilnahmebedingungen. Auch wenn die Zahl von 48000 Teilnahmen immer noch nicht erreicht ist. Er hat dann die Ausspielung der Finalteilnehmer durchzuführen. Seine Chance bei seiner Vermarktungsmethode ist, mehr zu erzielen, als der Markt hergibt. Sein Risiko ist, weniger zu erzielen, wenn die Teilnahmezahlen in der Zeit nicht erreicht werden.
    Aber das Risiko umgeht er. Durch extreme Unfairness.
    Wie die aussieht?
    Indem er am 17. Februar 2010 die Teilnahmebedingungen geändert hat. Die Verlängerungsoption wurde gelöscht. Durch eine Klausel, die ihm jederzeit einräumt zu verlängern, wie er will.
    Nachträgliche Risikominimierung. Freundlich ausgedrückt. Auf die ganz linke Tour. Nicht mehr ganz so freundlich ausgedrückt.
    Wie man es nennt und wie man jemanden nennt, der so handelt?
    Entscheiden Sie selbst.

    Pfui, Herr Stiny. Sie haben Ihre Vermarktungsmethode selbst verraten und in den Dreck gezogen!

  5. Baldham-Teilnehmer

    „Wie man es nennt und wie man jemanden nennt, der so handelt?“
    Es gibt eine Antwort:
    „Das ist die klassische Betrugsvariante“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll am Landgericht München.
    Die Quittung dafür:
    Münchner Landgericht verurteilt Stiny wegen unerlaubten Glückspiels und Betrugs zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.
    Quelle:
    http://www.abendzeitung.de/muenchen/175826

  6. zivilprozesse können trotzdem geführt werden. einige teilnhmer haben bereits ihr geld per greicht zurück…also jetzt los..geld zurückfordern…

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