Als ich heute bei golem.de den Artikel zum Thema „Störerhaftung bei Familiennutzung von Internetzugang“ gelesen habe, war ich doch ein wenig erstaunt. Manche Gerichte treffen Entscheidungen, die ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen kann. Auch bei der Einordnung dieses Artikels in meine Kategorien war ich mir nicht sicher, ob „Recht“ oder „Kurioses“ wohl die richtige Auswahl ist. Jetzt sind beide Kategorien zugeordnet 😉 .
Nun aber zum dem Gerichtsurteil. Da hat wohl die volljährige Tochter den Internetanschluss des Vaters dazu genutzt, in einer Tauschbörse Songs zu tauschen. Einem Rapper hat dies überhaupt nicht gefallen und der verlangte von dem Vater zunächst eine Unterlassungserklärung. Dieser sah sich nicht in der Verantwortung, da seine volljährige Tochter schließlich die Songs getauscht hat. Er war der Meinung, dass er seinen volljährigen Nachwuchs nicht ständig überwachen kann.
Dies sah das Gericht aber etwas anders. Nachdem der Rapper eine einstweilige Anordnung gegen den Vater erwirkt hatte und der Vater natürlich Einspruch erhoben hatte, musste nun das Gericht entscheiden. Dies war der Überzeugung, dass der Vater als „Störer“ mit in die Haftung genommen werden kann.
Hierbei bezog sich das Gericht auf eine Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgericht. Dies hatte in der Vergangenheit in einem ähnlichen Fall eine Entscheidung getroffen, dass derjenige, der den Internetzugang bereit stellt auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Das reichte dem Gericht aber noch nicht. Es sah bei dem Vater die Aufgabe, die Familienmitglieder aufzufordern, keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Dies sollte zum Beispiel durch „Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen“ erfolgen.
Ich finde schon bemerkenswert, welche Begründung dem Gericht hier eingefallen ist. Wenn es ums Internet geht, gibt es immer wieder Kuriose Fälle. Wenn die gleiche Tochter mit dem Auto des Vaters bei Rot über die Ampel gefahren und ein anderes Auto beschädigt hätte, würde der Fahrer sicherlich nicht versuchen, den Vater in Mithaftung zu nehmen. Nach dem Motto, dass er seiner Tochter nicht ausreichend verboten habe, die Verkehrsregeln zu missachten.
Aber trotzdem lernen wir daraus: Finger weg von den Tauschbörsen! Für unter 10,-€ gibt es Zugriff auf Musikflatrates. Das ist auf jeden Fall günstiger als sich solchen rechtlichen Gefahren auszusetzen.
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Der Vergleich mit dem Auto hinkt schon etwas, das sieht man natürlich genau wer aussteigt…
Aber die Entscheidung ist dennoch Hart..
Vor allem, dass man um die eigene Unschuld vorzutragen, nahe Angehörige anzeigen muss, ist doch sehr bedenklich.
Ich würde hier an dieser Stell einmal behaupten, dass mal wieder ein absolut falsches Urteil von einem „Internetausdrucker“-Richter gefällt wurde. Man merkt einfach, wie wenig Ahnung mansche Menschen haben und dann in falschen Positionen falsche Entscheidungen fällen.