Den Rückblick zum Ertrag unserer PV-Anlage in 2022 sowie weiterer Statistikinfos habe ich euch bereits in einem anderen Artikel dargestellt. Heute möchte ich nun auch wieder den aktuellen Status zur Wirtschaftlichkeit darstellen und über die Berechnung der Amortisationszeit unserer PV-Anlage berichten.
Die Betrachtung dieser Werte ist natürlich wieder sehr subjektiv, kann aber sicherlich auch als Anregung für eigene Berechnungen oder Bewertungen von PV-Anlagen genutzt werden. Mir sind in meinem Beitrag aus dem Vorjahr noch ein paar Fehler aufgefallen, die ich in diesem Beitrag behoben habe.
Mittlerweile haben sich verschiedene steuerliche Parameter verändert, die auch unsere Anlage betreffen. Die für uns gravierendste Veränderung betrifft die Steuerbefreiung von Anlagen unter 30kWp bereits rückwirkend ab 2022. Damit ist keine EÜR mehr erforderlich und es können keine Kosten mehr abgesetzt werden.
Die Änderung hat daher für uns durchaus eine Auswirkung, wenngleich diese nicht so gravierend ist. Aber eigentlich hätten wir für 2022 noch einen Verlust geltend machen können, was nun leider entfällt.
Auch bei der Umsatzsteuer hat es eine Änderung gegeben, die aber nur für Neuanlagen relevant ist. Seit 2023 beträgt die Umsatzsteuer für PV-Anlagen 0% und dies bedeutet, dass man nun nicht mehr die Regelbesteuerung wählen muß, um die gezahlte Umsatzsteuer zurück zu erhalten. Damit muß dann auch der Eigenverbrauch nicht mehr über die Umsatzsteuer versteuert werden.
Da wir uns damals für die Regelbesteuerung entschieden hatten, müssen wir auch weiterhin unseren Eigenverbrauch besteuern, bis die 5 bzw. 6 Jahre vergangen sind. Ich prüfe zwar gerade auch noch, ob mit einem steuerlichen Entnahmemodell eine Umgehung dieser Besteuerung möglich ist. Die aktuellen Regelungen des BMF sehen das aber aktuell noch nicht vor.
Gestehungskosten ermitteln
Die Gestehungskosten sind eigentlich für die Ermittlung der Rendite nur indirekt von Interesse. Der Wert ist aber auch interessant, um beispielsweise die konkreten Stromkosten eines Verbrauchers bzw. des Gesamtverbrauchs zu ermitteln. Die Stromkosten pro kWh setzen sich ja aus dem Stromanteil der PV-Anlage und dem Stromanteil aus dem Netz zusammen. Da wir keinen Speicher haben, muß dieser bei uns in der Rechnung nicht berücksichtigt werden.
In meiner ersten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung habe ich die Berechnung, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsatzsteuerbetrachtung bereits ausführlich beschrieben. Daher stelle ich die Berechnung hier nur ganz kurz dar.
Ausgaben zur Ermittlung der Gestehungskosten
An der Basis unserer Gestehungskosten, den Ausgaben für die PV-Anlage, hat sich bisher nichts geändert.
Bei den Gestehungskosten werden alle Ausgaben zur Anschaffung und für den laufenden Betrieb berücksichtigt. Diese werden dann in Bezug zum Ertrag der PV-Anlage gesetzt. In unserem konkreten Fall sieht die Rechnung dann wie folgt aus:
Ausgaben PV-Anlage | Nettobetrag | Kosten pro Jahr Regelbesteuerung (bis 2025) | Kosten pro Jahr Kleinunternehmer (ab 2026) |
---|---|---|---|
Nettobetrag | Kosten pro Jahr Regelbesteuerung (bis 2025) | Kosten pro Jahr Kleinunternehmer (ab 2026) | |
Anschaffungskosten (2020) | 13.793,10 € | 689,66 € | 689,66 € |
Wartung/Reinigung/Versicherung | 235,00 € | 235,00 € | 279,65 € |
Gesamtkosten | 924,67€ | 969,32 € |
Gestehungskosten berechnen
Mit diesen Informationen können jetzt die Stromgestehungskosten ermittelt werden. Hierzu wird aber noch der tatsächliche bzw. zu erwartende Ertrag der PV-Anlage benötigt. In der letzten Betrachtung bin ich von jährlich 8.000kWh ausgegangen. Diesen Durchschnittswert würde ich zunächst auch beibehalten. Im ersten Jahr hatten wir einen Ertrag von ca. 7.600kWh und im letzte Jahr lag der Ertrag bei fast 8.500kWh. Der Mittelwert liegt also bei den ca. 8.000kWh. Ich gehe aber davon aus, dass die Erträge sich im Schnitt vielleich doch in Richtung 8.100 oder sogar 8.200kWh bewegen werden. Dann würden die Gestehungskosten noch etwas sinken.
Kosten pro kWh | Regelbesteuerung bis 2025 (5 Jahre) | Kleinunternehmer ab 2026 (15 Jahre) |
---|---|---|
Kosten pro Jahr | 924,67 € | 969,32 € |
Preis pro kWh (Ertrag pro Jahr 8.000kWh) | 0,116 € | 0,121 € |
Die Berechnung unserer kalkulatorischen Gestehungskosten im Schnitt über 20 Jahre ermitteln sich nun wie folgt:
Preis pro kWh = ((0,116€ * 5) + (0,121 * 15)) / 20 = 0,12€ pro kWh
Somit kennen wir nun die Kosten für jede kWh, die von der Solaranlage erzeugt wird. Damit kann man nun grundsätzlich ermitteln, was uns der gesamte Stromverbrauch kostet bzw. auch, welche Kosten für einzelne Verbraucher entstehen. Hierzu müssen dann immer die entsprechenden Autarkiewerte berücksichtigt werden.
Verbrauchskosten und Einsparung durch die Photovoltaik-Anlage
Wenn ich jetzt die Verbrauchskosten des Gesamtverbrauchs ermitteln will oder von einzelnen Geräten, dann muß neben dem Preis für den Strom aus der PV-Anlage auch der Preis für die kWh aus dem Netz heran gezogen werden. Nachfolgend habe ich nochmal die Kosten dargestellt, die sich entsprechend unserer Stromrechnung ergeben haben.
Netzbezugskosten | 2021 | bis 06/2022 | bis 12/2022 | ab 2023 |
---|---|---|---|---|
Verbrauch | 7.135 kWh | 3.264 kWh | 3.157 kWh | 6.800 kWh |
Netzbezug | 3.959 kWh | 1.589 kWh | 1.719 kWh | 3.600 kWh |
Arbeitspreis pro kWh (brutto) | 0,233 € | 0,303 € | 0,259 € | 0,25 € |
Grundgebühr pro Jahr (brutto) | 169,08 € | 190,80 € | 190,80 € | 200,00 € |
Gesamte Verbrauchskosten ohne PV | 1.831,54 € | 1.084,39 € | 913,06 € | 1.900 € |
Netzbezugskosten | 1.091,53 € | 576,87 € | 540,62 € | 1.100 € |
Ab dem Jahr 2023 rechne ich mit dem Börsenstrompreis inkl. der zusätzlichen Gebühren pro kWh. Hier habe ich in den letzten Wochen mal die Börsenpreise protokolliert und bin bei meinem aktuellen Netzbezug auf einen durchschnittlichen Preis von etwa 0,25€ gekommen. Nachdem sich bei mir der Preis ab März 2023 bei meinem bisherigen Anbieter auf etwa 0,34€ erhöht, sollte ich mit einem Tibber-Preis wesentlich besser wegkommen.
Als Verbrauch ab 2023 habe ich auch zunächst einfach den Mittelwert aus 2021 und 2022 genommen. Da unser e-Up! etwas häufiger zu Hause geladen werden muss, wird das wahrscheinlich gut passen.
Mit diesen Kosten und den Werten aus den Jahresstatistiken können nun die Ist-Kosten für 2021 und 2022 sowie die geplanten Kosten ab 2023 ermittelt werden. Zur Vereinfachung gehe ich von keiner Kostensteigerung aus. Die Werte werden sich dann jährlich entsprechend der tatsächlichen Kosten in den nächsten Jahren angleichen.
Kosten pro Jahr | 2021 | 2022 | Gesamt bis 2022 | ab 2023 | ab 2026 (Kleinuntern.) |
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Gesamtverbrauch | 7.135kWh | 6.421kWh | 13.556kWh | 6.800kWh | 6.800kWh |
Eigenverbrauch | 3.176kWh | 3.114kWh | 6.290kWh | 3.200kWh | 3.200kWh |
Netzbezug | 3.959kWh | 3.307kWh | 7.266kWh | 3.600kWh | 3.600kWh |
Netzbezugskosten | 1.092 € | 1.118 € | 2.210 € | 1.100 € | 1.100 € |
PV-Gestehungskosten für Eigenverbrauch | 368 € | 361 € | 729 € | 371 € | 387 € |
Umsatzst. auf den Eigenverbrauch | 130 € | 156 € | 286 € | 141 € | 0 € |
Stromkosten mit PV-Anlage | 1.590 € | 1.635 € | 3.225 € | 1.612 € | 1.487 € |
Stromkosten ohne PV-Anlage | 1.832 € | 1.998 € | 3.830 € | 1.900 € | 1.900 € |
Ersparnis ohne Betrachtung der Einspeisung | 242 € | 363 € | 605 € | 288 € | 413 € |
Bisher haben wir also durch die PV-Anlage etwa 605€ Stromkosten gespart. Sobald die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wegfällt, können wir pro Jahr um die 400€ sparen, sofern der Strompreis bei den niedrig geschätzten 0,25€ pro kWh bleibt.
Mit diesen Werten würden wir also über 20 Jahre in etwa folgende Stromkosten einsparen können:
Ersparnis über 20 Jahre = 605€ + 3 * 288€ + 15 * 413€ = 7.664€
Die Ersparnis ist gegenüber meiner letzten Wirtschaftlichkeitsberechnung deutlich gesunken, da ich nun – mit dem Einsatz von Tibber – von einem deutlich niedrigeren Strompreis ausgehe.
Einspeisevergütung und Gestehungskosten
Die Einnahmeseite einer PV-Anlage ist relativ simpel, wenn man die steuerliche Betrachtung außen vor lässt. In diesem Fall ist es die Vergütung der Netzeinspeisung, die man vom Netzbetreiber erhält.
In unserem Fall erhalten wir pro kWh eine Nettovergütung von 0,0864€. Da die Gestehungskosten höher sind, als die Einspeisevergütung, machen wir also mit dem eingespeisten Strom immer Verlust. Hier werde ich demnächst mal prüfen, ob sich bei unserer Einspeisemenge bereits eine Direktvermarktung lohnt, um den Verlust ggf. ein wenig verringern zu können.
Die folgende Tabelle zeigt die Werte einmal für die Istwerte aus 2021 sowie 2022 und die Prognosewerte für die folgenden 18 Jahre.
Einspeiseergebnis | 2021 | 2022 | ab 2023 (18 Jahre) | Gesamt |
---|---|---|---|---|
Eingespeiste Strommenge | 4.417 kWh | 5.353 kWh | 86.400 kWh | 91.170 kWh |
Einnahmen aus Einspeisung | 381,63 € | 462,50 € | 7.464,96 € | 8.309,09 € |
Ausgaben für Einspeisung | 512,37 € | 620,95 € | 10.454,40 € | 11.587,72 € |
Ergebnis | -130,74 € | -158,45 € | -2.989,44 € | -3.278,63 € |
Betrachtet man nur die eingespeiste Strommenge machen wir damit einen Verlust von 3.278,63€. Damit wird noch deutlicher, wie wichtig der Eigenverbrauch für die Finanzierung unserer Photovoltaikanlage ist. Jede selbst verbrauchte kWh verbessert unser Ergebnis und verkürzt die Amortisationszeit.
Gesamtbetrachtung der Einnahmen und Ausgaben unserer PV-Anlage
Nun haben wir alle Werte ermittelt, die uns den Vergleich der PV-Anlage mit den Stromkosten ohne Photovoltaik ermöglichen. Die Werte sind immer die Ermittlung aus dem tatsächlichen Werten von 2021 aus gerechnet.
Istwerte bis 2022 und Prognosewerte ab 2023 bis 2040 | mit Photovoltaik |
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Gesamtverbrauch über 20 Jahre | 135.956 kWh |
Stromkosten ohne PV-Anlage (ohne Preissteigerung) | 38.030 € |
Ersparnis aus Selbstverbrauch | 7.664 € |
Ergebnis aus der Einspeisung | -3.279 € |
Gesamtersparnis durch die PV-Anlage | 4.385 € |
Stromkosten mit PV-Anlage | 33.645 € |
Durchschn. Strompreis ohne PV-Anlage | 0,280 € |
Durchschn. Strompreis mit PV-Anlage | 0,247 € |
Da ich aktuell mit relativ niedrigen Stromkosten in den nächsten Jahre rechne, sieht die Ersparnis gegenüber meiner bisherigen Rechnung deutlich schlechter aus. Das zeigt, wie sehr die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage auch von dem Strompreis abhängig ist. Mal schauen, wo sich die Strompreise in den nächsten Jahren hin entwickeln. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es nur nach oben gehen, so dass auch meine Ersparnis weiter steigen wird.
Betrachtung der Einkommensteuer in Bezug auf die PV-Anlage
Durch den Wegfall der Besteuerung ab 2022 ist die Betrachtung der Einkommensteuer in Bezug auf die Amortisation der Anlage deutlich einfacher. Die Werte für meine persönliche Ersparnis aus den Jahren 2020 und 2021 kenne ich und darüber hinaus wird es keine Veränderungen mehr geben.
In Summe hatte ich in den beiden Jahren einen Steuervorteil von etwa 1.700€. Damit ergibt sich über 20 Jahre eine Gesamtersparnis durch die PV-Anlage von 6.085€.
Amortisation unserer PV-Anlage
Zum Schluß möchte ich in der nachfolgenden Grafik nochmals darstellen, wie sich denn nun die Amortisation unserer PV-Anlage entwickelt. In 2020 wurde mit der Anschaffung natürlich der größte Geldbetrag ausgegeben. Mit den jährlichen Ersparnissen wird das Geld dann über die Jahre wieder eingespielt. Nach aktueller Kalkulation ist die PV-Anlage im Jahr 2034, also nach etwa 14 Jahren, bezahlt und wirft ab dann quasi nur noch Gewinn ab.
Wie schon mehrfach erwähnt, handelt es sich bei der Betrachtung um eine eigentlich eher pessimistische Darstellung der Amortisation, da der Strompreis wahrscheinlich zu gering angesetzt ist. Andererseits habe ich keine Abzinsung der Kosten berücksichtigt. Trotz unserer nicht optimalen Ausrichtung bzw. Verschattung der Anlage und damit der eher etwas unterdurchschnittlicher Erträge, wird sich die Anlage auf jeden Fall rechnen und verträgt sicherlich auch noch Kosten für den Austausch des Wechselrichters.