Mehr Schutz vor lästiger Telefonwerbung

Heute hat der Bundestag ein Gesetzentwurf gegen unlautere Telefonwerbung verabschiedet. Nun müssen noch die Länder zustimmen. Auch wenn die Meinung über die Reichweite des Schutz auseinander gehen, denke ich, dass damit ein guter Schutz geschaffen wurde. Ob die lästigen Anrufe damit demnächst zurück gehen, bleibt abzuwarten. Nun hat man aber durchaus mehr Möglichkeiten auf die Anrufer zu reagieren bzw. sich vor ungewollt abgeschlossenen Verträgen zu schützen.

Zukünftig können unerlaubte Werbeanrufe mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden. Unerlaubt sind Werbeanrufe immer dann, wenn man diese nicht explizit genehmigt hat. Die Genehmigung muss vor dem Anruf vorliegen. Es reicht nicht aus, die Genehmigung quasi zu Beginn des Gesprächs einzuholen.

Auch die Telefonnummer muss nun immer angezeigt werden. Mit dieser Regelung hätte man die Möglichkeit, den Anrufer evtl. identifizieren zu können. Ob das tatsächlich funktioniert, wenn man von irgendwelchen Callcentern angerufen wird, finde ich fraglich. Aber man könnte die Nummer zum Beispiel an die Verbraucherzentrale weiter reichen.

Weiterhin wurden die Widerrufsmöglichkeiten stärker ausgebaut. Je nach Art der Werbeanrufe beträgt die Frist nun zwischen zwei und vier Wochen. Diese Frist beginnt aber nicht mit dem Anruf und dem evtl. mit dem Anruf geschlossenen Vertrag. Die Frist beginnt erst, wenn man über sein Widerrufsrecht schriftlich informiert wurde. Bekommt man keine solche schriftliche Widerrufserklärung, kann man auch nach mehr als 2 Wochen den Vertrag widerrufen.

Diese Regelung ist auch der wesentliche Streitpunkt bei dem Gesetz. So wurde u.a. von Verbraucherschützern und den Grünen gefordert, dass man einen Vertrag schriftlich bestätigen muss. Nun kann man immer noch mit einem Vertrag „überrumpelt“ werden und muss aktiv werden, wenn man diesen widerrufen möchte. Im anderen Fall hätte man aktiv werden müssen, um den Vertrag zu bestätigen. Sicherlich nicht optimal diese Regelung, aber ich denke in Verbindung mit der schriftlichen Wirderrufsregelung durchaus akzeptabel.

In dem Gesetzentwurf ist noch ein weiterer Schutz eingebaut worden. So wurde insbesondere bei Tarifwechseln für Handy, Strom oder Gas die Kündigung beim alten Anbieter von dem neuen Vertragspartner übernommen. Einige schwarze Schafe haben hierbei scheinbar auch teurere Verträge vermittelt. Zukünftig muss der Kunde eine Vollmacht geben, dass der Vertrag beim alten Anbieter durch den neuen Vertragspartner durchgeführt werden darf.

Zum Schluss noch ein paar Tipps gegen Werbeanrufe

  1. Bei einem Werbeanruf sollte der Grund und die beauftragende Firma erfragt werden. Diese Infos könnte man dann der Verbraucherzentrale zukommen lassen.
  2. Dem Anrufer sollte mitgeteilt werden, dass man keine Anrufe mehr wünscht und um die Löschung der Daten bitten. Dann dürfte es hoffentlich der letzte Anruf von dieser Firma gewesen sein.
  3. Bei Preisausschreiben, Bestellungen usw. sollte man genau darauf achten, was alles angekreuzt wird bzw. angekreuzt werden muss. Häufig versteckt sich hinter den „Einverständnis Häkchen“ die Erlaubnis, dass man angerufen werden darf. Sollte diese „Erlaubnis“ mit anderen Erklärungen verknüpft sein, so sollten unerwünschte Passagen gestrichen werden.
  4. Auch wenn das Gesetz aktuell noch nicht in Kraft getreten ist, sollte man die vorgenannten Tipps auch jetzt schon umsetzen.

Wie schon erwähnt muss der Gesetzentwurf noch verabschiedet werden. Hierzu müssen die Länder noch zustimmen. Hoffen wir, das damit die lästigen Anrufe geringer werden.

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3 comments

  1. Weil wir Deutschen so nett sind, gibt es wohl kaum jemanden, der einen „unberechtigten“ Anruf meldet. Leider! Denn wäre das Gang und Gebe, würden sich die vielen tausenden Firmen nicht mehr trauen Ihre Kaltakquise Aktionen durchzuführen. Telefonmarketing ist noch eines der am best funktionierenden Marketinginstrumente. Erlaubt oder nicht, das juckt die wenigsten. Einfach Lehrer und Anwälte aussortiert (kann man ja bei den vielen Adresshökern auch genau so bestellen) und schon gehts los mit dem munteren Telefonieren…

  2. Gedanken Blogger

    Da muss ich Dir leider recht geben. Meist ist man wahrscheinlich zu „faul“ entsprechende Anrufe zu melden. Aber wieso werden denn Lehrer aussortiert ? Sind die aktiver ? 😉

  3. Hallo. Wir kennen das Problem sowohl mit Telefonwerbung als auch mit der Werbung per Telefax.

    Beides will man nicht, beides verursacht Kosten und nimmt Zeit in Anspruch.

    Das funktioniert aber nur solange, bis sich endlich mal eine grosse Mehrheit in Bewegung setzt uns gemeinsam etwas dagegen unternimmt. Die Möglichkeiten sind doch zumindest vorhanden (s. Link, den ich hier hinterlassen habe).

    Frei nach dem Motto „Zusammen sind wir stark“ hoffe ich darauf, dass bald auch der Gesetzgeber einen Riegel schafft.

    Beste Grüsse

    Hajo

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