THG-Quote – Antworten zu oft gestellten Fragen

In der Vergangenheit hatte ich schon mehrere Berichte zur THG-Quoten veröffentlicht. Mittlerweile dürfte wahrscheinlich jedem E-Auto-Fahrer klar sein, dass er damit einen netten Bonus für sein umweltfreundliches Verhalten bekommen kann. Wer sich nochmal etwas genauer mit der Erklärung der THG-Quote beschäftigen möchte, sollte meinen ersten THG-Artikel lesen.

In einem weiteren Artikel hatte ich an einem Beispiel von geld-fuer-eauto Schritt für Schritt erläutert, wie der ganze Prozess funktioniert. Da die Funktionalitäten ständig erweitertet werden, kann es sein, dass die Erläuterungen im Detail ein wenig vom aktuellen Handling abweichen. Allerdings hat sich das Grundprinzip nicht verändert.

In meinem heutigen Artikel möchte ich nochmals auf die ein oder andere Fragestellung eingehen, die immer wieder gestellt werden. Wenn ihr noch weitere Fragen habt, dann nutzt gerne die Kommentarfunktion.

Wer kann die THG-Quote nutzen bzw. Verkaufen?

Als Privatperson kann die THG-Quote in erster Linie dann verkauft werden, wenn man ein reines Elektroauto besitzt (LKWs und Busse natürlich auch). Hierzu zählen keine Hybridfahrzeuge, sondern nur reine batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit für geleaste Fahrzeuge oder überlassene Firmenwagen die THG-Quote zu beantragen. Da man namentlich nicht in der Zulassung auftaucht, muß ggf. eine Vollmacht des Arbeitgebers bzw. Leasingunternehmen eingeholt werden oder wird durch den Dienstanbieter organisiert.

Aber auch elektrisch betriebene Zweiräder können in den Genuß der THG-Quote kommen. Voraussetzung ist, dass es sich um Fahrzeuge handelt, die mindestens der Klasse L3e zugeordnet sind. Diese Klasse gilt ab 50ccm Hubraum bzw. über 45km/h.

Man benötigt immer eine Zulassungsbescheinigung für die THG-Quote. Daher sind die unteren Klassen in der Regel von der THG-Quoten ausgeschlossen. Hier soll es aber einen kleinen „Geheimtipp“ geben, wie man doch an die Prämie kommen kann. Es gibt wohl die Möglichkeit einer freiwilligen Zulassung für ansonsten zulassungsfreie Zweiräder. Mit relativ geringen Kosten kommt man wohl über diesen Weg an eine Zulassungsbescheinigung und damit der Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.

Wie hoch ist die THG-Quote?

Die Höhe der THG-Quote ist von mehreren Faktoren abhängig. Die wichtigste Kennzahl hierbei ist allerdings die Strafzahlung, die die Ölkonzerne leisten müssen, wenn sie nicht genug Quoten eingekauft haben. Laut Gesetz muß für eine Tonne Treibhausgasemissionen eine Strafe von 600,-€ gezahlt werden. Damit ist die THG-Quote, die man von den Vermittlern bekommen kann theoretisch auf diesen Wert beschränkt.

Natürlich wollen die Vermittlungsunternehmen auch ein wenig Geld verdienen und müssen ihre Kosten decken. Daher kann man in der Regel davon ausgehen, dass vom maximalen Wert zwischen etwa 15% bis 25% einbehalten werden. Bei den theoretischen 600,-€ kann man also maximal mit einer Auszahlung von etwa 450,- bis 510,-€ rechnen.

In der Praxis wird aber kein Ölkonzern 600,-€ an die Vermittler zahlen wollen. Denn dann könnten sie sich den Aufwand sparen und einfach die Strafzahlung leisten. Also kommt es zu Verhandlungen und zu Preisvereinbarungen, die im Laufe des Jahres durchaus schwanken können. Durch den immer größer werdenden Wettbewerb der Vermittler wächst natürlich auch der Druck, die eingesammelten THG-Quoten auch möglichst komplett verkaufen zu können. Dies wieder kann zu durchaus niedrigeren Preisen führen.

Aktuell kann man wohl damit rechnen, dass die untere Grenze der Auszahlungen bei etwa 250,- bis 300,-€ liegt. Durch die Staffelung der Ausgleichsquoten von aktuell 6% auf bis zu 25% im Jahre 2030 steigt auch das Nachfragevolumen. Es ist also davon auszugehen, dass die Prämien nicht unter den genannten Bonus fallen werden.

Wann wird die THG-Quote ausgezahlt?

Die Auszahlung der THG-Quote hängt von mehreren Faktoren ab. Manche Anbieter bieten die Möglichkeit eines Festbetrages, der garantiert ausgezahlt wird. Hier kann es durchaus sein, dass die Auszahlung bereits vorgenommen wird, bevor die Quote am Markt verkauft wurde.

Der grundsätzliche Prozess sieht verkürzt dargestellt, wie folgt aus:

  1. Bereitstellung des Fahrzeugschein an den Dienstanbieter
  2. Weitergabe der Unterlagen an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung der THG-Quote
  3. Verkauf der THG-Quote durch den Dienstanbieter am Markt

Man erkennt schnell, dass es zwei wesentliche Faktoren gibt, die die Auszahlung der THG-Quote beeinflussen. Konkrete Fristen gibt es nicht und daher ist das Umweltbundesamt in der Regel „bemüht“, die Zertifizierung zeitnah zu bearbeiten. Durch das gerade erst angepasste Gesetz und damit der neuen Aufgabe für das Umweltbundesamt sowie durch die steigende Anzahl von Anfragen kann dieser Prozess durchaus mehrere Wochen dauern.

Der zweite Punkt ist die Dauer, die ein Dienstanbieter für den Verkauf der Quoten benötigt. In der Regel werden THG-Quoten in einem Pool verkauft und damit muß in der Regel ein bestimmtes Volumen vorhanden sein, damit dieses am Markt positioniert werden kann. Dann wird es in der Regel auch diverse Verhandlungen geben, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Diese Zeitspanne wird sicherlich auch durch die Marktpositionierung des Dienstanbieter abhängen.

Muß die THG-Quote versteuert werden?

In der Anfangszeit, insbesondere, seit dem die THG-Quoten immer weiter angestiegen sind, stellte sich die Frage der Versteuerung. Dies wurde immer wieder kontrovers diskutiert und es gab zu Beginn nicht wirklich eine klare Aussage.

Glücklicherweise hat sich dies nun geändert und das Finanzministerium hat hier für eine konkrete Aussage gesorgt. Für Privatpersonen ist der Erlös aus der THG-Quote komplett steuerfrei.

Hierzu zählen aber nicht die Prämien für Freundschaftswerbungen, wie ich sie zum Beispiel auch in meinen Beiträgen verwende (geld-fuer-eauto). Erzielt man hier über 250€, dann werden die Prämien aus Empfehlungen steuerpflichtig.

Kann ich jedes Jahr wieder von der THG-Quote profitieren?

Ja, so lange man ein E-Auto oder ein anderes elektrisch betriebenes Fahrzeug besitzt, kann die Quote jedes Jahr neu verkauft werden. Hierbei hat man die Möglichkeit, bei seinem aktuell registrierten Anbieter erneut die Zulassungspapiere einzureichen bzw. zu bestätigen, dass man immer noch in Besitz des Fahrzeuges ist.

Einzelne Anbieter bieten die Möglichkeit, dass man einen Vertrag über mehrere Jahre abschließen kann. Das befreit einen aber nicht davon, jedes Jahr den entsprechenden Nachweis zu führen. Ob man sich in dieser Form an einen Anbieter bindet oder man lieber jedes Jahr schaut, welche Auszahlungsversprechen es gibt, kann jeder für sich selbst entscheiden.

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